Wissenschaftler kritisieren Pläne der Ampel

Bundestagsanhörung: Experten verreißen Pläne für Bundeswehr-Sondervermögen

Bei einer Sachverständigenanhörung im Bundestag haben die Experten das geplante Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr kritisiert.

Bei einer Sachverständigenanhörung im Bundestag haben die Experten das geplante Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr kritisiert.

Berlin. Das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro ist bei einer öffentlichen Expertenanhörung im Bundestag von mehreren Experten scharf kritisiert worden. Das Sondervermögen stelle eine „bislang präzedenzlose Durchbrechung der Verfassung hinsichtlich der Schuldenregel dar“, erklärte der Ökonom Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr in Hamburg. Zudem werde gegen die Haushaltsgrundsätze der Einheitlichkeit, Klarheit und Jährlichkeit verstoßen.

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Meyer beklagt darüber hinaus, dass durch ein ineffektives Beschaffungswesen bei der Bundeswehr der reale Wert des Sondervermögens allenfalls 50 Milliarden Euro betrage. Das sei bereits konservativ berechnet, so der Experte. „Um nicht jeden zweiten Euro für Rüstungsausgaben versickern zu lassen, sollte vor – oder notfalls parallel – dieser Beschaffungswelle eine grundlegende Strukturreform des Beschaffungs- und Einsatzwesens nachweislich durchgeführt werden“, fordert er.

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Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt Universität kritisierte, Sondervermögen seien grundsätzlich ein gravierender Systembruch. So werde beispielsweise die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt, warnte der Experte für Öffentliches und Finanzrecht. Er forderte unter anderem einen verbindlichen Tilgungsplan, durch den die Schulden innerhalb von 20 Jahren wieder zurückgezahlt werden müssen.

Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer argumentiert, es sei gar keine Verfassungsänderung notwendig. Schließlich könne die Ausnahmeregelung der Schuldenregel genutzt werden, weil der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu einer außergewöhnlichen Notsituation geführt habe, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtige.

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Das 100-Milliarden-Sondervermögen sei für die Bundeswehr entscheidend, sagte Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht im Bundestag.

Christian Mölling, Forschungsdirektor bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, beklagte die vorgesehene Zweckbestimmung des Sondervermögens, die neben einer besseren Ausstattung der Bundeswehr auf Wunsch der Grünen auch eine „Ertüchtigung von Partnern“ vorsieht. Dafür sei kein Sondervermögen notwendig, erklärte Mölling. Er beklagte zudem, dass es bisher keine Verzahnung des Sondervermögens mit dem normalen Verteidigungshaushalt gebe. Sein Argument: Das aus dem Vermögen neu beschaffte Material müsse später aus Mitteln des jährlichen Haushalts betrieben werden. „Dieser praktische Aspekt der Nachhaltigkeit der Investitionen des Sondervermögens sollte Berücksichtigung finden“, forderte er.

Auch Zwei-Prozent-Ziel der Nato soll erreicht werden

Das Sondervermögen hat die Ampelregierung als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine auf den Weg gebracht. Damit soll künftig auch das in der Nato vereinbarte Ziel erreicht werden, dass pro Jahr mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung fließen. Darüber hinaus sollen über das neue Sondervermögen Großvorhaben bezahlt werden, etwa die geplante Anschaffung der F35-Tarnkappenjets für die Beteiligung Deutschlands an der nuklearen Abschreckung der Nato.

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Da das Sondervermögen gegen die Schuldenregel verstoßen würde, soll das Grundgesetz geändert werden. Dafür ist die Zustimmung der Union notwendig. CDU und CSU fordern allerdings unter anderem einen verbindlichen Tilgungsplan.

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