Corona: Union und SPD prüfen Verbot von Sonderrechten für Geimpfte
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Ampullen des Covid-19 Pfizer-Biontech-Impfstoffs stehen auf einem Tisch in einer Senioreneinrichtung.
© Quelle: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/Po
Berlin. Rechtspolitiker von SPD und Union prüfen ein gesetzliches Verbot von Sonderrechten für Menschen mit Corona-Impfung. „Die SPD-Fraktion prüft derzeit gesetzliche Maßnahmen, wie Ungleichbehandlungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der Zeitung „Die Welt“.
Wenn die für Februar vom Impfstoffhersteller Biontech angekündigten Erkenntnisse zeigten, dass Geimpfte ansteckend seien, wäre eine Ungleichbehandlung epidemiologisch nicht zu rechtfertigen.
In Betracht käme dann eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt, führte Fechner aus. „Hier könnte man festlegen, dass zum Beispiel AGBs unzulässig sind, die den Transport von Personen an den Impfstatus knüpfen.“ Auch „eine Klarstellung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dass niemand benachteiligt werden darf, der sich nicht impfen lässt“, sei denkbar.
Im privaten Bereich gibt es hingegen eine Regelungslücke, die wir adressieren müssen.
Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe
Der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Volker Ullrich, sagte der Zeitung: „Für den Staat gilt schon heute ein allgemeines Diskriminierungsverbot.“ Es verbiete sich deswegen von vorneherein, zum Beispiel im ÖPNV nach Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden.
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„Im privaten Bereich gibt es hingegen eine Regelungslücke, die wir adressieren müssen.“ Kein Restaurant dürfe etwa Menschen wegen ihrer Herkunft abweisen. „Ein Diskriminierungsverbot von Nicht-Geimpften ist allerdings bislang nicht gesetzlich geregelt.“
Der Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Sebastian Bickerich, sagte, rechtlich gesehen gebe es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bislang keine Handhabe für Nicht-Geimpfte, gegen mögliche Ungleichbehandlungen bei Alltagsgeschäften vorzugehen.
„Das Gesetz formuliert sechs konkrete Diskriminierungsgründe, in denen Ungleichbehandlungen verboten sind - dazu zählen beispielsweise Behinderungen“, sagte Bickerich. „Wenn der Gesetzgeber dafür Vorsorge treffen wollte, dass Nicht-Geimpften keine Nachteile entstehen, müsste er das konkret regeln.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich gegen solche Sonderrechte für Geimpfte ausgesprochen. Keiner sollte solche Rechte einfordern, bis alle die Chance auf eine Impfung hatten, sagte er.
RND/epd/das