So will die Bundesregierung den Wohnungsmarkt entlasten

Eine Maklerin spricht mit Interessenten bei einer Wohungsbesichtigung.

Eine Maklerin spricht mit Interessenten bei einer Wohungsbesichtigung.

Berlin. Das Wohngeld für Geringverdiener soll übernächstes Jahr steigen. Das geht aus der Beschlussvorlage für den Wohngipfel am Freitag in Berlin hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden“, heißt es in dem Papier wörtlich. „So können die Entlastungswirkung des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden.“

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Laut Beschlussvorlage sollen in Deutschland bis zum Jahr 2021 mehr als 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Demnach sagt der Bund für den Zeitraum 2018 bis 2021 zu, den Ländern „mindestens fünf Milliarden Euro“ für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen. „Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100 000 zusätzliche Sozialwohnungen gebaut werden.“

Weitere Veränderungen im Mietrecht

Dem Papier zufolge will der Bund zudem weitere Veränderungen im Mietrecht auf den Weg bringen. „Durch gesetzliche Mindestanforderungen an die standardisierte Gestaltung von Mietspiegeln wird die Bundesregierung für mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter sorgen“, heißt es in der Vorlage. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre erweitert.

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Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung an, die Wohnungsbauprämie für Bausparer attraktiver zu gestalten: „Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.“

Von RND/Rasmus Buchsteiner/Jan Sternberg

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