So setzen die Bundesländer das „Gute-Kita-Gesetz“ um

Die Bundesländer investieren unterschiedlich viel in die Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes.

Die Bundesländer investieren unterschiedlich viel in die Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes.

Berlin. Viele Länder wollen die Bundes-Milliarden aus dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz zur finanziellen Entlastung der Eltern einsetzen. Eine deutschlandweite Gebührenfreiheit wird es in naher Zukunft aber nicht geben, ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den 16 Bundesländern.

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Das Gute-Kita-Gesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft. Vom Bund sollen bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuer-Einnahmen an die Länder fließen. Wie diese das Geld für die Kitas einsetzen, können sie selbst entscheiden.

Wohnort entscheidet über Kita-Gebühren

Der Wohnort ist entscheidend, wie tief Eltern für die Kita-Betreuung ihrer Kinder in die Tasche greifen müssen. Die Spannbreite der Gebühren liegt nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln bei mehreren Hundert Euro.

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In der Regel werden die Elternbeiträge für die Kitas von den Kommunen festgelegt. Meist sind sie nach Alter des Kindes, Betreuungszeit und Jahreseinkommen der Eltern berechnet - mit dem Gute-Kita-Gesetz ist eine solche Staffelung künftig vorgeschrieben. Die Planungen der Landesregierungen sind nach der Umfrage sehr unterschiedlich:

Schleswig-Holstein will zunächst die Qualität stärken und die Beiträge bis 2020 landesweit auf einen Höchstbetrag deckeln. Die Beitragsfreiheit soll aber langfristiges Ziel bleiben.

Die SPD/CDU-Koalition in Mecklenburg-Vorpommern will die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Kindern in Krippe, Kita, Hort und bei Tageseltern zum Jahresanfang 2020 völlig abschaffen.

Bessere Qualität vs. kostenfreie Kita

Sachsen-Anhalt rechnet in diesem Jahr mit rund 13 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz - strebt aber nicht an, die Mittel für eine komplette Gebührenfreiheit zu verwenden.

Auch in Hamburg soll das zusätzliche Geld für die Verbesserung der Qualität genutzt werden. Dort gibt es bereits seit 2014 eine fünfstündige Grundbetreuung inklusive Mittagessen für alle Kita-Kinder beitragsfrei.

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In Rheinland-Pfalz ist der Kita-Besuch für alle Kinder ab zwei Jahren seit 2010 kostenfrei. Dort sollen die Mittel ebenfalls für Investitionen in die Qualität verwendet werden.

In Thüringen ist seit Anfang 2018 das letzte Kita-Jahr vor der Schule kostenfrei. Das Geld vom Bund will Bildungsminister Helmut Holter (Linke) für ein weiteres beitragsfreies Jahr einsetzen. Außerdem soll mit den Mitteln die Betreuungsqualität verbessert werden.

Chancen für Quereinsteiger vs. acht Stunden kostenlos

Das rot-rot-grün regierte Berlin hatte als erstes Bundesland die Kita-Gebühren komplett abgeschafft. Über die Verwendung des Geldes aus dem Gute-Kita-Gesetz wurde noch nicht entschieden. Angedacht ist etwa eine Unterstützung der Kita-Leitungen und mehr Qualifizierung für Quereinsteiger.

In Baden-Württembergsoll bei künftigen Investitionen die Qualität der Kinderbetreuung Vorrang vor Gebührenfreiheit haben. Eine generelle kostenlose Betreuung hält Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) für sozial nicht gerecht, weil auch Besserverdienende dann nichts mehr bezahlen müssten.

In Brandenburg darf seit Anfang August für Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung kein Elternbeitrag mehr erhoben werden. Mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes soll die Beitragsfreiheit erweitert werden.

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Niedersachsen hatte zum 1. August 2018 Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch abgeschafft. Für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei. Die Bundesmittel sollen unter anderem in einem Härtefallfonds für Kommunen angelegt werden.

Beiträge halbieren vs. Beitragszuschuss

Das von CDU und SPD regierte Saarland kennt bislang keine Gebührenfreiheit für Kitas. Künftig sollen die Beiträge bis 2022 halbiert werden - auch das wird mit den Bundesmitteln finanziert.

Im Land Bremen gilt von August 2019 an die Kita-Beitragsfreiheit für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Mit den erwarteten Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz sollen die Einnahmeausfälle teilweise kompensiert, aber auch die Qualität in den Kitas verbessert werden.

Sachsen plant keine völlige Abschaffung der Kita-Gebühr. "Die Qualität steht an erster Stelle", sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums der dpa.

In Bayern wird sich für Eltern schon ab April 2019 etwas ändern: Ein Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind für die gesamte Kindergartenzeit komme in den meisten Gegenden des Freistaates einer Beitragsfreiheit gleich, teilte das zuständige Ministerium mit. Ab 2020 sollen auch Eltern ein- und zweijähriger Kinder entlastet werden.

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Letztes Kindergartenjahr kostenfrei vs. sechs Stunden kostenlos

In Nordrhein-Westfalen ist nur das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Eine allgemeine Kita-Beitragsfreiheit ist derzeit nicht in Sicht, weil sie laut Familienministerium in Düsseldorf nicht finanzierbar ist. Priorität für die schwarz-gelbe Regierung hat die Verbesserung der Qualität der Kitas.

In Hessen ist bereits seit August dieses Jahres für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt die Betreuung für sechs Stunden am Tag kostenfrei. Mit den 2019 bundesweit in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro seien "keine großen Sprünge möglich", sagt Sozialminister Stefan Grüttner (CDU).

Von RND/dpa/lf

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