Dänemark reformiert Sexualstrafrecht – “Nur ein Ja ist ein Ja”

Dänemarks Justizminister Nick Haekkerup und seine Regierung reformieren das Sexualstrafrecht in Dänemark.

Dänemarks Justizminister Nick Haekkerup und seine Regierung reformieren das Sexualstrafrecht in Dänemark.

Kopenhagen. Der deutsche Nachbar Dänemark wird am 1. Januar 2021 ein neues Sexualstrafrecht geltend machen. Die Gesetzesreform ist nach jahrelanger Debatte beschlossene Sache. Im Oktober soll der Entwurf im genauen Wortlaut ins Parlament eingebracht werden. Der Grundsatz des neuen Gesetzes zum Vergewaltigungstatbestand wird von einem “Nein heißt Nein” zu einem “Nur ein Ja ist ein Ja” transformiert.

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Dänemarks Justizminister Nick Haekkerup erklärte: “Wir gehen von einem System, wo Zwang und Gewalt erforderlich waren, um den Tatbestand einer Vergewaltigung zu erfüllen, zu einem, wo es Vergewaltigung ist, wenn man sich nicht einig ist.” Auf diese Ausrichtung hatten sich die sozialdemokratische Regierung und deren rot-grüne Partner verständigt. Sie bezeichneten die Reform als “Riesenschritt für Gleichstellung und Gleichberechtigung”.

So funktioniert das neue Gesetz

Das neue Recht sieht Folgendes vor: Besteht zwischen den Beteiligten keine Einigkeit über Geschlechtsverkehr, kann der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt sein. Diese Einigkeit muss in einer aktiven verbalen oder nonverbalen Zustimmung eindeutig erkennbar ausgedrückt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Flirten oder Küsse, die einem Geschlechtsverkehr vorausgegangen sind, werden nicht mehr als früheres Einverständnis interpretiert und auch Passivität gilt mit Eintreten des Gesetzes nicht mehr als stilles Einverständnis.

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Vorbild Schweden

Die Vorlage zu dem neuen Gesetz entspricht den Änderungen, die Dänemarks Nachbar Schweden bereits 2018 umgesetzt hatte. Dort hatte es zu Anfang Zweifel daran gegeben, ob die Regelung praktisch handhabbar sei.

Der oberste schwedische Gerichtshof hat den Grundsatz entwickelt, schon das nachweisbare Inbetrachtziehen des Geschlechtsverkehrs, obwohl das Opfer nicht einverstanden ist, als Tatbestand der Vergewaltigung anzunehmen. Die Beweislast liegt allerdings weiterhin bei der Anklage, die nachweisen muss, dass es keine Einwilligung gegeben hat und der Wille des Opfers ignoriert und missachtet wurde. Zuvor mussten Gewalt oder Drohung nachgewiesen werden können.

In Schweden sind seit der Änderung im Gesetz zwischen 2017 und 2019 die Anklagen und Verurteilungen von Vergewaltigungen um 75 Prozent gestiegen – von 190 auf 333. Stina Holmberg, Forschungschefin des Rates für Kriminalitätsprävention in Schweden, resümiert: “Der Gesetzeseffekt war damit wesentlich größer, als man vorher angenommen hatte.”

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RND/cmp

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