Schwesig will Bürger an Windkraft-Erlösen beteiligen
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Windkraft-Anlagen sind bei den Anwohnern oft unbeliebt. Manuela Schwesig will das durch eine Beteiligung der Bürger an den Erlösen der Anlagen ändern.
© Quelle: Carsten Rehder/dpa
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich für eine stärkere Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Windkraft ausgesprochen. "Wir brauchen mehr Akzeptanz für die Nutzung der Windkraft und dazu gehört die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen auch an den Erträgen", sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Schwerin. Als erstes Bundesland habe Mecklenburg-Vorpommern eine solche Beteiligung gesetzlich geregelt. Auch wenn die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit noch ausstehe, halte sie es für möglich und ratsam, die Grundregeln auf den Bund zu übertragen. "Wenn Bürgerinnen und Bürger vor Ort ganz konkret etwas von einer Windkraftanlage haben, werden sie auch solche Anlagen stärker akzeptieren", sagte Schwesig.
Windkraft-Ausbau stagniert
Neben Maßgaben des Bundes hatten vor allem Bürgerproteste dafür gesorgt, dass der zum Klimaschutz erforderliche Ausbau der Windkraft massiv an Tempo verlor. Während nach Angaben des Bundesverbandes Windenergie im Jahr 2017 an Land noch 1792 Windräder mit einer Gesamtleistung vom 5330 Megawatt errichtet worden waren, waren es 2018 nur noch 743 Anlagen mit 2400 Megawatt. Für 2019 wird angesichts von lediglich 86 neuen Windrädern zum Halbjahr ein weiterer Rückgang erwartet. Windkraftanlagenbauer reagierten mit Stellenabbau.
Mecklenburg-Vorpommern hat bereits ein Beteiligungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern hatte 2016 im Landtag ein Beteiligungsgesetz verabschiedet. Demnach müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Bei Nutzung partizipieren sie auch an den Erträgen. Alternativ sind Ausgleichsabgaben an die Kommunen möglich. Mit dem Geld soll unter anderem die Infrastruktur verbessert werden. Vertreter der Wind-Branche zogen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Zweifel.
Neben der Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windkraftanlagen komme auch ein reduzierter Strompreis als Ausgleich in Frage, sagte Schwesig. "Ich finde, es sollten mehrere Möglichkeiten eröffnet werden."
RND/dpa