Schwesig: Säumigen Unterhaltszahlern Führerschein wegnehmen
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Kommissarische SPD-Parteivorsitzende und Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig.
© Quelle: imago images / Reiner Zensen
Die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), verteidigt die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses vor zwei Jahren, fordert aber auch Zwangsmaßnahmen für die Rückholung säumiger Gelder. „Seit der Reform 2017 kommt der Unterhaltsvorschuss doppelt so vielen Kindern und Jugendlichen zugute“, sagte Schwesig dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„Die aktuellen Zahlen zeigen, wie schwierig es selbst dem Staat fällt, Unterhalt einzutreiben. Deshalb war es wichtig, Alleinerziehende in einer solch schwierigen Situation nicht allein zu lassen“, so Schwesig, die von 2013 bis 2017 Bundesfamilienministerin war.
Ich habe vor einigen Jahren ins Spiel gebracht, dass im schlimmsten Fall säumigen Zahlern der Führerschein entzogen werden sollte.
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns
Schwesig sagte, sie habe kein Verständnis für Elternteile, die keinen Unterhalt leisten würden. Sie stimme deshalb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zu, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssten, um Geld zurückzuholen. „Ich habe vor einigen Jahren ins Spiel gebracht, dass man im schlimmsten Fall säumigen Zahlern der Führerschein entzogen werden sollte“, so die Schweriner Regierungschefin. „Ich bin mir sicher, dass dies sehr schnell dazu führen sollte, dass der eine oder andere doch noch zahlt.“
Die Zahl der Trennungskinder, für die der Staat Unterhaltsvorschuss zahlt, ist weiter gestiegen, wie aktuelle Daten des Bundesfamilienministeriums zeigen. Demnach profitierten Ende vergangenen Jahres 805.799 Kinder in Deutschland vom Unterhaltsvorschuss.
Im Vergleich zu 2017, als die Leistung durch eine Gesetzesänderung ausgeweitet wurde, sei das fast eine Verdoppelung der Zahlen, sagte sie. Entsprechend haben sich aber auch die Ausgaben im vergangenen Jahr fast verdoppelt – von 1,1 auf 2,1 Milliarden Euro.
Mit Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil für sein Kind nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Den Vorschuss von maximal 272 Euro im Monat zahlen die Behörden an den Elternteil, bei dem das Kind lebt und versuchen ihn dann beim säumigen anderen Elternteil wieder einzutreiben.
Von den 2,1 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss, die voriges Jahr ausgezahlt wurden, konnten nur 270 Millionen Euro wieder eingetrieben werden. „Der Unterhaltsvorschuss ist in vielen Fällen eine Ausfallleistung, die der Staat im Sinne und zum Wohle der Kinder übernimmt“, sagte Bundesfamilienministerin Giffey.
Gezahlt wird der Vorschuss laut Bundesfamilienministerium unabhängig vom Einkommen der Eltern auf Antrag. Dieser muss in der Regel beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. 150 Euro gibt es pro Monat für Kinder bis fünf Jahren, 202 Euro für Kinder von sechs bis elf und 272 Euro für Kinder bis 18 Jahren.