Schulstart unter Pandemiebedingungen: Was in den 16 Bundesländern nach den Sommerferien gilt

Alle Bundesländer setzen auch für das kommende Schuljahr auf eine Teststrategie in den Schulen – zumindest in den ersten Wochen.

Alle Bundesländer setzen auch für das kommende Schuljahr auf eine Teststrategie in den Schulen – zumindest in den ersten Wochen.

Wenn sich in den nächsten Wochen die Klassenzimmer wieder füllen, wird noch immer einiges anders sein als vor der Corona-Pandemie. In einer „sanften Einstiegsphase” sollen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler beispielsweise in Niedersachen zusammenfinden, Erfahrungen austauschen und gegebenenfalls Lerninhalte nachholen. Alle Bundesländer wollen möglichst mit einem vollständigen Regelbetrieb starten – also Präsenzunterricht –, sofern dies das Infektionsgeschehen zulässt. Zum Start an den Schulen wird weiterhin einiges zu beachten sein. Hier ein Überblick über alle 16 Bundesländer.

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Schulstart in Baden-Württemberg im September

In Baden-Württemberg dauern die Sommerferien noch bis zum 11. September an. Dann beginnt der Unterricht für mindestens zwei Wochen mit einer Maskenpflicht. Weiterhin soll es regelmäßige Tests geben und eine Präsenzpflicht. Statt eine Quarantäne einzuhalten müssen sich alle Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein. Da auch Lehrkräfte Kontaktpersonen sind, gilt es für sie auch. Allerdings sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen.

Ausnahmen von der neuen Testregel gelten nach Angaben des Kultusministeriums in Stuttgart vom Freitag etwa für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Hier müssen sich Kontaktpersonen nur einmal vor Wiederbetreten der Einrichtung testen lassen. Bei einem Corona-Fall müssen für fünf Schultage alle Schüler der betroffenen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterrichtet werden.

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Unterricht in Bayern: PCR-Pooltests in einigen Schulen

Die Sommerferien in Bayern enden am 13. September, doch schon jetzt sind einige Corona-Maßnahmen beschlossen worden. Die Maskenpflicht soll mindestens die ersten beiden Wochen gelten, um coronapositive Urlaubsrückkehrerinnen und -rückkehrer ausfindig zu machen. Außerdem gibt es eine Teststrategie für die verschiedenen Schulformen: Antigenschnelltests sollen weiterhin ab Klasse 5 stattfinden, in Grundschulen und Förderschulen soll es PCR-Pooltests geben.

Berlin mit drei Corona-Tests in Schulen

Mit dem Unterrichtsbeginn am 6. August findet in den Berliner Schulen wieder Präsenzunterricht mit Maskenpflicht in geschlossenen Räumen statt. Die Maskenpflicht soll zunächst für 14 Tage gelten.

Beschlossen wurden drei Tests pro Woche in den ersten drei Wochen. Danach sind zwei Schnelltests pro Woche geplant. So will man Reiserückkehrer und -rückkehrerinnen entdecken, die eine Corona-Infektion aus dem Urlaub mitbringen. Unter dem Titel “Stark trotz Corona” soll es an den Schulen Angebote geben, um Lernrückstände aufzuholen. Berlin hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass die Gesundheitsämter künftig nur noch Kinder und Jugendliche mit einem positiven PCR-Test in eine 14-tägige Quarantäne schicken. Kontaktpersonen außerhalb der engsten Familie würden nicht mehr ermittelt, heißt es in einer Stellungnahme der Amtsärzte.

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Mit einem Corona-Stufenplan will der Senat auf steigende Infektionszahlen vorbereitet sein, die Gesundheitsämter sollen dazu im Wochenturnus das Infektionsgeschehen bewerten. In Zukunft soll es drei Stufen geben. Stufe Grün sieht Regelbetrieb vor. In Stufe Gelb kommt es zum Wechselunterricht. Bei Stufe Rot, würden die Schulen wieder schließen.

Rund 8000 sogenannter Luftfilter sind angeschafft, weitere 3000 sollen bis zu den Herbstferien folgen. Dann stünde rein rechnerisch für jeden zweiten Klassenraum ein solches Systeme zur Verfügung.

Brandenburg: Schulbeginn am 9. August

Für knapp 300.000 Schülerinnen und Schüler beginnt in Brandenburg am 9. August die Schule wieder. Darunter sind rund 23.000 Erstklässler. Zu den Einschulungsfeiern galten strenge Corona-Regeln. So durfte das Schulgelände nur nach einem negativen Schnelltest beziehungsweise mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis betreten werden.

Auch in Brandenburg soll wieder Präsenzunterricht verpflichtend sein. Die Kinder müssen in den ersten beiden Wochen eine Maske tragen. Das Bildungsministerium hat aber angekündigt, dass die Maskenpflicht ab dem 23. August für die Klassen 1 bis 6 in den Schulgebäuden wegfallen solle. In den höheren Klassen gelte weiter eine Maskenpflicht.

Außerdem sind zunächst zwei Tests pro Woche verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind. Verweigern Eltern oder Kinder den Test, dürfen sie die Schule nicht betreten. „Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Lernzeit zu Hause und werden von der Schule mit Lernaufgaben versorgt”, heißt es vom Ministerium. Die versäumten Tage gelten als unentschuldigtes Fehlen.

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Gleichzeitig startet das Programm „Aufholen nach Corona“, das die Kinder und Jugendlichen mit ergänzenden Lernangeboten und mehr Schulsozialarbeit zusätzlich unterstützen soll, kündigte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) in Potsdam an. Dafür werden für zwei Schuljahre zusätzlich 200 Lehrer, 400 Studierende als Assistenzkräfte und zahlreiche Sozialarbeiter eingesetzt.

Bremen mit eingeschränkter Maskenpflicht

Die Sommerferien in Bremen dauern noch bis zum 1. September an, dann soll der Präsenzunterricht in den Schulen beginnen. Außerhalb der Klassenräume gilt Maskenpflicht, etwa auf Gängen und Fluren, nicht aber in den Klassen. Auch in Grundschulen besteht keine Maskenpflicht. Zudem starten die Kinder und Jugendliche mit täglichen Corona-Tests ins neue Schuljahr. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

Vom 6. September an wird in allen weiterführenden Schulen zwei Mal wöchentlich per Selbst-Schnelltest getestet. Die Kinder der Grundschulen bekommen von diesem Datum an für drei Wochen Lolli-PCR-Tests. Eine Maskenpflicht für den Unterricht gibt es in Bremen nicht. Gibt es in einer Klasse einen Corona-Fall, muss die gesamte Gruppe in Quarantäne - außer Genesene und Geimpfte. Die Quarantäne kann mit einem negativen Corona-Test frühestens nach zehn Tagen beendet werden.

Außerdem sollen bis zum Schulstart 60 Prozent der Klassenräume mit Luftfiltern ausgestattet werden. Weitere Maßnahmen wollen die Behörden kurz vor Schulbeginn bekanntgeben.

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Hamburg mit Impfaktion

Die Hamburger Sommerferien sind am 4. August ausgelaufen, nun beginnt wieder der Präsenzunterricht in den Schulen. Es gibt eine Maskenpflicht und zweimal in der Woche Tests für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Geplant sind zudem Impfaktionen für Berufsschüler und Luftfilter in allen Klassenräumen bis zu den Herbstferien.

Hessen plant verschärfte Maskenpflicht

Zum Unterrichtsbeginn am 27. August soll es eine (mindestens) zweiwöchige Maskenpflicht geben, die auch am Platz gilt. Das Land kündigte drei Corona-Tests pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler an, außerdem bleibt es beim Präsenzunterricht.

Mecklenburg-Vorpommern mit Corona-Warnampel

An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wird die Maskenpflicht für Schüler und Lehrer - wie zu Beginn des Schuljahres angekündigt - von Montag (16.8.) an ausgesetzt. Dies gelte sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof, teilte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) am Donnerstag in Schwerin mit. Für die Schüler sei es eine große Erleichterung, wenn sie im Unterricht keine Maske mehr tragen müssten, erklärte Martin. Sie verwies auf die Regelungen in der neuen Schul-Corona-Verordnung. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb stehe, gebe es keine Maskenpflicht. Nur im Kreis Ludwigslust-Parchim und in Schwerin stand die Ampel am Mittwoch auf Gelb, in den anderen Regionen auf Grün.

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Niedersachsen mit täglichem Test und Maskenpflicht

Zum Schulstart müssen sich Schülerinnen und Schüler in ganz Niedersachsen auf eine Maskenpflicht im Unterricht einstellen. Daneben müssen sie sich - wie angekündigt - an den ersten sieben Schultagen nach Schulstart täglich auf das Coronavirus testen. Das teilte das Kultusministerium am Dienstag bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen Corona-Verordnung mit. Für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler einen positiven Test hat, dürfen Kinder, die derselben - möglichst unveränderten - Lerngruppe angehören, die Schule nicht betreten. Wer nach Auftreten des Falls einen Test macht und ein negatives Ergebnis hat, darf den Unterricht wieder besuchen. Für Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind, gilt die Zutrittsbeschränkung nicht.

Das Schuljahr 2021/2022 werde im Regelbetrieb laufen, kündigte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) an. Auch die Kindertageseinrichtungen sollen demnach geöffnet bleiben. Begleitet werde die Öffnung von Kita und Schule aber mit einem Netz an Sicherheitsmaßnahmen. “Es gilt das Prinzip: Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit”, sagte Tonne.

Die Maskenpflicht gilt den Angaben zufolge für alle Schulformen - und auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Kinder und Jugendlichen am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht könnten sie aber abgelegt werden. Schülerinnen und Schüler über 14 Jahre dürften eine medizinische Maske tragen, bei Jüngere sei auch eine Stoffmaske erlaubt.

In den Schulalltag seien “Maskenpausen” zu integrieren. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen seien notwendig. Neben den Tests und der Maskenpflicht sind zudem Lüftungs- und Hygienekonzepte vorgesehen.

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Nordrhein-Westfalen mit eingeschränkter Maskenpflicht - Start im Präsenzmodus

Ab dem 18. August beginnt der Präsenzunterricht in NRW wieder. Gesundheitsminister Laumann hat zwei Tests pro Woche angekündigt sowie eine Maskenpflicht im Innenbereich der Schule. Im Freien müssen keine Masken getragen werden, zum Beispiel auf dem Schulhof.

Der Landesverband der Kinder- und Jugendärzte mahnte nach starken Belastungen und Erkrankungen vieler Kinder und Jugendlicher: „Eine vierte Welle mit Schulschließungen wäre nicht verkraftbar.” Das „Vertrauen in und die Hoffnung auf ein geregeltes Schuljahr” sei bei Eltern und Schülern derzeit gering. Die Politik sei verpflichtet, sicheren Schulunterricht zu gewährleisten.

Aus Eltern- und Lehrerschaft und von der politischen Opposition kam Kritik, die Landesregierung habe die Sommerferien erneut nicht ausreichend genutzt, um den Schulraum in der Corona-Krise sicherer zu machen.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte dagegen betont, die Schulen seien gut vorbereitet für einen sicheren landesweiten Start im Präsenzmodus.

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Kinderleicht: Impfen auf dem Schulhof

Bei der bundesweiten Aktionswoche zum Thema Corona-Impfung, wird sogar auf dem Schulhof geimpft. So wie an dieser Realschule in Bonn.

Rheinland-Pfalz testet bei vielen Infektionen

Zum Schulbeginn in Rheinland-Pfalz am 30. August gibt es zunächst bis Mitte September zwei Tests pro Woche. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene. Später sollen nur noch Tests durchgeführt werden, wenn es viele Infektionen in einer Regionen gibt. An der Maskenpflicht in Schulen hält Rheinland-Pfalz fest.

Saarland verteilt vorab Schnelltests

Auch im Saarland beginnt der Unterricht wieder am 30. August. Vorab erhalten alle Schülerinnen und Schüler zwei Antigenschnelltests, um sich zum Ende der Ferien selbst zu testen. In den ersten beiden Wochen gib es weitere Tests, kündigte das Ministerium an. Masken seien weiterhin wichtig, genaueres zur Maskenpflicht soll aber erst zwei Wochen vor Schulstart bekannt gegeben werden.

Sachsen erhöht Anzahl der Tests ab 10er-Inzidenz

Eine Woche später, ab dem 6. September, startet auch in Sachsen wieder die Schule. Doch gibt es in den ersten beiden Schulwochen zwei Tests pro Woche. Bei einer Inzidenz über 10 in Landkreisen und Großstädten sind drei Tests pro Woche geplant. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

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Die Maskenpflicht soll auch in der Klasse bei einer Inzidenz über 10 gelten, zumindest in den ersten beiden Wochen. In Grundschulen müssen die Kinder keine Masken tragen. Präsenzunterricht ist bis zu einer Inzidenz von 100 geplant. Eine endgültige Entscheidung ist für Mitte August angekündigt.

Sachsen-Anhalt setzt nun auf Luftfilter

Kurswechsel in Sachsen Anhalt: In schlecht belüftbaren Klassenzimmern sollen nun doch Luftfilter eingebaut werden. Außerdem gibt es eine Präsenzpflicht mit zwei Tests pro Woche.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen sich am ersten Schultag einem Schnelltest unterziehen, wie das Bildungsministerium mitteilte. In den zwei folgenden Wochen werde dreimal pro Woche getestet. Danach soll zum bisherigen System von zwei Tests in der Woche zurückgekehrt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind ebenfalls ausgenommen.

In Sachsen-Anhalt sollen die Schulen nun mit Luftfilteranlagen ausgestattet werden.

In Sachsen-Anhalt sollen die Schulen nun mit Luftfilteranlagen ausgestattet werden.

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Drei Wochen Maskenpflicht in Schleswig-Holstein

Der Unterricht in Schleswig-Holstein hat mit einer dreiwöchigen Maskenpflicht begonnen, die auch für Innenräume gilt. Auf den Schulhöfen müssen die Mädchen und Jungen keine Masken mehr anlegen. Sie dürfen sich im neuen Schuljahr auch draußen wieder in beliebigen Gruppen aufhalten – die „Kohortenregelung” fällt weg.

Außerdem gibt es zwei Corona-Tests pro Woche für mindestens die ersten drei Schulwochen. Wer geimpft oder genesen ist, muss sich nicht testen. Aus Sicht von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sind die Startchancen für das neue Schuljahr deutlich besser als 2020. Hintergrund sind besonders die Fortschritte beim Impfen. Auch bei der Digitalisierung an den Schulen sei man deutlich vorangekommen. Impfaktionen an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren und für Beschäftigte sollen am 19. August beginnen.

Thüringen will weniger testen

Zum Schulbeginn in Thüringen soll es Corona-Tests nur in den ersten beiden Wochen geben. Danach soll ein Test nach Vorstellung der Landesregierung nur bei Symptomen durchgeführt werden. „Das sollte nach meiner Auffassung dann aber nicht mehr die Schule machen, sondern das muss vom Gesundheitsamt dann angewiesen werden”, so der Minister. Kinder und Jugendliche seien nicht diejenigen, die besonders gefährdet sind, sie gehörten nicht zu den vulnerablen Gruppen. „Deswegen sollten wir uns nach meiner Auffassung auf die konzentrieren, die Symptome zeigen.”

mit Material der dpa

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