Schuldenbremse – In guten Zeiten zu lax, in schlechten zu streng
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Das Foto zeigt die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Mit seiner Analyse liegt Kanzleramtschef Helge Braun völlig richtig: Deutschland wird es in den kommenden Jahren nicht schaffen, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wieder einzuhalten. Anders als nach der Finanzkrise 2008/2009 dürfte es nicht gelingen, den in der Pandemie angehäuften Schuldenberg durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum einfach wieder auszuschwitzen und zu ausgeglichenen Haushalten zurückzukehren.
Damals sprudelten die Steuereinnahmen nur so, weil der Export boomte und drei Millionen Menschen neu in eine Beschäftigung gebracht werden konnten. Doch dieses Jobwunder kann wegen der Alterung der Gesellschaft nicht wiederholt werden. Deutschland fehlen die Arbeitskräfte, um aus den Schulden herauswachsen zu können. Verschärfend kommt hinzu, dass in den kommenden Jahren milliardenschwere Investitionen in die Digitalisierung und den Klimaschutz notwendig sind.
Brauns Schlussfolgerung ist allerdings grundfalsch. Die Schuldenbremse darf nicht jahrelang ausgesetzt werden. Dann wäre sie für immer tot.
Nein, der Staat braucht ausnahmslos strenge Regeln, um die Verschuldung zu begrenzen. Ansonsten, das zeigt ein Blick in die Geschichte, gibt es für die Politik – die letztlich immer irgendwo im Wahlkampf ist – kein Halten mehr.
Richtig ist vielmehr, die Schuldenbremse jetzt zu reformieren. Sie ist in guten Zeiten zu lax, lässt aber in schlechten Zeiten zu wenig Spielraum.
Sinnvoll wäre es zum Beispiel, die erlaubte Kredithöhe nicht an die Wirtschaftsleistung zu koppeln, sondern an die Zinsausgaben. Damit kann viel besser bemessen werden, welche Schulden sich der Staat leisten kann.
Das zeigt sich aktuell: Mit einer derartigen Regelung könnte sich Deutschland derzeit zu Recht hoch verschulden, schließlich bekommt der Bund dank der Negativzinsen für seine Kredite sogar noch Geld von den Anlegern.