Scholz‘ Anwalt forderte in „Cum-Ex“-Affäre Einstellung von Verfahren

Olaf Scholz in einer Bundespressekonferenz.

Olaf Scholz in einer Bundespressekonferenz.

Hamburg. Hamburgs früherer Bürgermeister und heutiger Bundeskanzler Olaf Scholz ist offensichtlich doch über die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft im „Cum-Ex“-Skandal gegen ihn informiert gewesen. Zumindest hat ein Anwalt des SPD-Politikers mehrfach bei der Hamburger Behörde auf die Einstellung des Verfahrens gedrängt, wie aus der Antwort des rot-grünen Senats auf eine der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Kleinen Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht. Offiziell war Scholz aber über das inzwischen eingestellte Verfahren gar nicht informiert worden. Zuerst hat das „Manager Magazin“ am Mittwoch darüber berichtet.

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„Ich frage mich schon, wie Scholz von den Ermittlungen überhaupt Wind bekommen hat, wenn ihn die Staatsanwaltschaft gar nicht informiert hatte“, sagte der CDU-Abgeordnete Richard Seelmaecker. Offensichtlich gebe es in der Hamburger Justiz ein Leck. Seelmaecker sprach von einem weiteren Kapitel „von tarnen, täuschen und vertuschen im Hamburger "Cum-Ex"-Skandal“. Nach Angaben des Senats war Scholz in dem Vorermittlungsverfahren nie rechtliches Gehör gewährt worden, weil keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorlagen. Die Staatsanwaltschaft erklärte in der Vergangenheit, dass Scholz nicht in das Vorermittlungsverfahren einbezogen und auch sein Umfeld nicht unterrichtet worden sei.

Anwalt forderte Einstellung des Verfahrens

Nach Senatsangaben hatte sich erstmals am 17. März 2021 ein Anwalt des damaligen Kanzlerkandidaten an die Staatsanwaltschaft gewandt und sich als dessen Rechtsvertreter legitimiert. Am 22. April habe er dann einen Schriftsatz geschickt und die sofortige Einstellung des Verfahrens verlangt. Weitere Schriftsätze mit gleichem Begehr folgten am 5. Juli und am 5. August.

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Letztlich eingestellt wurden die bereits im Februar 2020 begonnenen Vorermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue dann laut Senat am 7. September - drei Wochen vor der Bundestagswahl -, „weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestanden“ - eine Einschätzung, der sich die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Beschwerdeentscheidung vom 29. November angeschlossen habe.

Acht Tage nach dem ersten Auftreten des Anwalts hatte Scholz im Parlamentarischen „Cum-Ex“-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft als Zeuge ausgesagt. Das Gremium möchte eine mögliche politische Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters Scholz mit den Warburg-Eigentümern Max Warburg und Christian Olearius, gegen den damals bereits wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung ermittelt wurde.

Scholz schließt Einflussnahme aus

Im Ausschuss erklärte Scholz, dass er sich nicht an Inhalte der Gespräche erinnern könne. Eine Einflussnahme schloss er aber aus. Nach den Treffen 2016 hatte die Hamburger Finanzbehörde mit Ablauf der Verjährungsfrist auf Steuernachforderungen für 2009 und 2010 in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

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Bei „Cum-Ex“-Geschäften ließen sich Finanzakteure mit einem ausgeklügelten Verwirrspiel von Finanzbehörden Kapitalertragssteuer erstatten, die nie gezahlt wurde. Dafür wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch in großen Paketen rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben, bis keiner mehr einen Überblick hatte. Die Gewinne wurden aufgeteilt. Die Warburg Bank musste inzwischen 176 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen, geht dagegen aber weiter juristisch vor.

RND/dpa

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