Behörden prüfen 400 Verdachtsfälle auf Scheinehen

Deutsche Behörden haben in den vergangenen Jahren jährlich etwa 400 Verdachtsfälle von Scheinehen aufgedeckt.

Deutsche Behörden haben in den vergangenen Jahren jährlich etwa 400 Verdachtsfälle von Scheinehen aufgedeckt.

Berlin. Deutsche Behörden haben in den vergangenen Jahren jährlich etwa 400 Verdachtsfälle von Scheinehen aufgedeckt. Ziel war es dabei, einem Ausländer ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu verschaffen.

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Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage mitteilte, wurden 2018 von der Bundespolizei 34 Fälle registriert, bei denen der Verdacht der Scheinehe „zum Zwecke des Erschleichens eines Aufenthaltstitels“ im Raum stand. Häufig fällt das aber nicht der Polizei auf, sondern im Jobcenter oder bei der Ausländerbehörde.

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Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass 2017 bundesweit 202 Fälle von Eheschließungen bekannt wurden, durch die ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungsbefugnis erlangen wollte. In 191 weiteren Fällen stellte sich heraus, das jemand aufgrund einer Scheinehe ein Visum erhalten hatte. 2016 waren 408 Fälle aufgedeckt worden.

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Die Operation „Bride“ läuft seit 2017

Die Kriminalstatistik für 2018 ist noch nicht veröffentlicht. Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, beteiligt sich die Bundespolizei zusammen mit den Sicherheitsbehörden anderer EU-Staaten, der Schweiz und Serbiens aktuell an der Operation „Bride“. Ziel dabei ist die Zerschlagung organisierter krimineller Banden, die Scheinehen vermitteln.

Die Operation läuft seit 2017. Die Bundespolizei beteiligt sich nach eigenen Angaben erst seit 2019 an dieser Maßnahme, die aktuell unter portugiesischer Leitung steht.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter fragte auch nach einem Aufruf von "Mission Lifeline". Die Seenotrettungsorganisation hatte im Januar auf Twitter geschrieben: "Ihr seid noch nicht verheiratet? Vielleicht verliebt Ihr Euch zufällig in einen Menschen, der*die hier noch kein Bleiberecht hat. Könnte passieren, oder? Bleibt offen!" Die Bundesregierung wollte das nicht kommentieren. Sie betonte, Nichtregierungsorganisationen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Seenotrettung. Die Regierung sei zudem "gegen eine pauschale Kriminalisierung der privaten Seenotrettung".

Von RND/dpa/ngo

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