Oberverwaltungsgericht verbietet Querdenken-Demo in Dresden
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/7D5RPKRM55HRBLIRIUBCYA7JJE.jpeg)
Teilnehmer einer Demonstration der Bewegung Querdenken 351 versammeln sich auf dem Theaterplatz in Dresden (Archivfoto).
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbil
Dresden. Die für Samstag in Dresden geplante Querdenken-Kundgebung gegen die Corona-Politik bleibt weiter verboten. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden entschied auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen in der Nacht zum Samstag entsprechend.
Wie das Oberverwaltungsgericht am frühen Samstagmorgen mitteilte, überwiegt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer Querdenken-Demo in der Leipziger Innenstadt am 7. November wieder umwarf.
Dresden sieht öffentliche Sicherheit gefährdet
Die Stadt Dresden sah mit der Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchtete einen Massenauflauf. Zur Begründung führten die Behörden aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der Querdenker weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten wurden. Die Richter folgten dieser Argumentation. Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt sei nicht zu beanstanden.
Gegen das Verbot hatte der Anmelder der Kundgebung am Freitagvormittag einen Eilantrag eingereicht. Nach Angaben des Gerichtes argumentierte er unter anderem damit, dass die Versammlungs-, Meinungs- und die Informationsfreiheit der Teilnehmer beschnitten würden. Die Stadtverwaltung arbeite mit Vermutungen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Kundgebung. Die von der Behörde artikulierte Gefahr von vermehrten Ansteckungen sei wissenschaftlich voraussichtlich nicht haltbar, da diese vor allem in Innenräumen erfolgten.
Die Stadt Dresden verwies in einer Stellungnahme auf das Infektionsgeschehen. Seit 4. Dezember 2020 sei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Bisherige Beschränkungen hätten keine signifikante Senkung der Infektionszahlen bewirkt. In Dresden habe die Inzidenzzahl schon seit Tagen über dem Wert von 200 pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelegen. Es gebe eine konkrete und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen, wenn die Versammlung durchgeführt werde.
Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit dem Erscheinen zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten. Die rechte Szene hatte die Demonstration in den sozialen Medien beworben. Aber auch gewaltbereite Linksextremisten könnten nach Dresden kommen, hieß es.
Ziemiak: „Nichts weiter als grenzenloser Egoismus“
CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak kritisierte noch vor der Entscheidung des Gerichts geplante Demonstrationen der Querdenken-Bewegung an diesem Wochenende scharf. „Die Versammlungsfreiheit ist ohne Zweifel ein hohes Gut in einer freiheitlichen Gesellschaft. In einer solchen gefährlichen Pandemie sind Aufrufe zu Großdemonstrationen aber nichts weiter als der Ausdruck von größtmöglicher Rücksichtslosigkeit und grenzenlosem Egoismus“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
„Obwohl die Intensivstationen in vielen Städten am Anschlag sind, wir 30.000 Neuinfektionen und 600 Tote in nur 24 Stunden verzeichnen, machen Querdenker in Dresden mobil und rufen zur Demo auf. Und wieder einmal sieht es so aus, als ob Neonazis dort eine Bühne für ihr Gedankengut bekommen würden“, sagte Ziemiak weiter.
„Jetzt sollte jedem klar sein, dass es dem harten Kern der Querdenker-Szene nicht um berechtigte Sorgen, sondern um einen Angriff auf unseren Staat geht.“ Wer hier mitdemonstriere, gefährde nicht nur die eigene Gesundheit, sondern greife fahrlässig auch die Gesundheit Tausender Polizisten an.
RND/dpa