Kremlpropaganda soll gestoppt werden

Ab sofort: EU verbietet die russischen Staatsmedien RT und Sputnik

Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders RT ist im Fenster eines Firmenbüros zu sehen.

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Berlin/Brüssel. Die EU verbietet mit sofortiger Wirkung die Verbreitung der Inhalte der russischen Staatsmedien RT (vormals Russia Today) und Sputnik in der gesamten Europäischen Union. Die bislang beispiellosen Sanktionen gegen die Kremlmedien wurden am Mittwoch im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es handele sich nicht um journalistische Medien, sondern um Waffen des Kremls in seiner Aggression gegen die Ukraine und in einem Informations­krieg gegen die EU, hatte ein EU-Beamter in Brüssel am Dienstag zur Begründung des Schritts erklärt.

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Betroffen von dem Verbot sind die RT-Ableger RT English, RT UK, RT DE, RT Frankreich und RT Spanien, sowie das Kremlmedium Sputnik. Kabel- und Satteliten­betreiber dürfen deren Programm nun nicht mehr in der EU ausstrahlen. Internetanbieter müssen außerdem den Zugriff auf die Webseiten der Medien blockieren und auch Social-Media-Plattformen müssen RT und Sputnik in der EU sperren.

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Die Redaktionen und Studios der Medien in der EU werden jedoch nicht geschlossen, wie ein EU-Beamter erklärte. Die Mitarbeiter dürfen demnach weiter ihrer Arbeit nachgehen – auch wenn die von ihnen produzierten Inhalte nicht in der EU verbreitet werden dürfen.

Die Sanktionen gegen RT und Sputnik gelten nach EU-Angaben so lange, bis Russland seine Aggressionen gegen die Ukraine einstelle und die beiden Staatsmedien ihre aggressive Propaganda stoppten. Die EU-Mitglieds­staaten sind nun für die Umsetzung der Sanktionen zuständig und müssen unter anderem Strafen gegen Internet­anbieter verhängen, die gegen das Verbot verstoßen, wie ein EU-Beamter mitteilte.

„Die staatsfernen Medienanstalten haben mit ihrem konsequenten Vorgehen gegen die RT DE Productions GmbH bereits Ende des vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass sie die rechtswidrige Verbreitung des Rundfunkprogramms RT DE ohne Lizenz nicht tolerieren“, sagte eine SPrecherin der Landesmedienanstalten dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die Wirtschaftssanktionen der Europäischen Kommission unterstützen uns bei der Durchsetzung unseres medienrechtlichen Beschlusses“, erklärte sie. Die konkrete Zuständigkeit für die Umsetzung der Verordnung der europäischen Kommission werde momentan zwischen Bund und Ländern geklärt.

EU-Kommissions­präsidentin Ursula von der Leyen hatte den Schritt am Sonntag nach einem Treffen der EU-Außen­ministerinnen und Außenminister angekündigt. Zunächst war jedoch unklar geblieben, wie die EU-Kommission das erreichen will, da die Medien­regulierung Aufgabe der Nationalstaaten ist. Die nun geltenden Sanktionen berührten diese nationalstaatliche Aufgabe laut Angaben eines EU-Beamten nicht, sondern seien eine außer­ordentliche und ziel­gerichtete Maßnahme angesichts der russischen Aggressionen gegen die Ukraine.

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