Kiew hält sich weiter bedeckt

Behörden in russischen Grenzregionen zur Ukraine berichten von neuen Angriffen

Ein durch Angriffe beschädigtes Haus in der russischen Region Belgorod (Archivbild).

Ein durch Angriffe beschädigtes Haus in der russischen Region Belgorod (Archivbild).

Belgorod/Kursk. Die russischen Regionen Belgorod und Kursk nahe der ukrainischen Grenze haben von neuen Angriffen aus dem Nachbarland berichtet. Russland führt gegen die Ukraine einen Angriffskrieg, gegen den sich das Land wehrt.

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Der Gouverneur des Gebiets Belgorod, Wjatscheslaw Gladkow, teilte am Mittwochabend im Nachrichtenkanal Telegram mit, dass beim Beschuss des Dorfes Solochi ein Mensch getötet und drei weitere Einwohner verletzt worden seien. Zunächst hatte er von einem Verletzten und von Zerstörungen in dem Ort gesprochen. Ein Mensch sei im Krankenwagen gestorben, sagte Gladkow. Es sei die bisher schwerste Lage seit Beginn des Beschusses.

Im Gebiet Kursk wurde nach Behördenangaben von der russischen Luftabwehr eine ukrainische Drohne abgeschossen. Es sei niemand verletzt worden, hieß es. Die Angaben waren nicht von unabhängiger Seite überprüfbar.

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In der Nähe von Charkiw: Ukrainische Truppen erobern Ortschaften zurück

Die Gegenoffensive könnte Russland empfindlich treffen, wenn ukrainische Streitkräfte in Schlagdistanz zu russischen Nachschublinien rücken.

In Kursk gilt eine erhöhte Warnstufe der Terrorgefahr, die wegen anderer Vorfälle in den vergangenen Wochen bis zum 25. Mai verlängert wurde. Die Grenzregionen, darunter auch Brjansk und Woronesch, hatten wiederholt einen Beschuss von ukrainischer Seite beklagt. Die Ukraine weist Vorwürfe, Ziele wie Munitionsdepots oder Kraftstofflager im großen Nachbarland beschossen zu haben, in der Regel zurück. Russland hatte gedroht, Kommandostellen in der ukrainischen Hauptstadt Kiew als Ziele seiner Raketenangriffe ins Visier zu nehmen, sollte der Beschuss nicht aufhören.

Um sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf ihr Staatsgebiet zu verteidigen, darf die Ukraine nach Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann in begrenztem Umfang auch in Russland militärisch agieren. „Im Kriegsvölkerrecht ist man sich einig: Wenn man Opfer eines Aggressors ist, darf man sich verteidigen“, betonte der FDP-Politiker am Mittwoch während einer Befragung im Bundestag.

RND/dpa

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