Rundfunkbeitrag: Karlsruhe lehnt Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sender ab

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt am Dienstag abgelehnt. Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden.

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Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde nicht gefällt.

Mit den Eilanträgen hatten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag gewendet, der die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf monatlich 18,36 Euro vorsieht.

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Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

ZDF-Intendant Thomas Bellut nahm die Eilantrags-Ablehnung zur Kenntnis und sieht zugleich einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: “Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.”

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff nahm die Entscheidung “mit Respekt” zur Kenntnis. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte der CDU-Politiker am Dienstag mit: “Der Senat hat darauf aufmerksam gemacht, dass den Antragstellern durch eine verzögerte Festsetzung des Rundfunkbeitrags kein schwerwiegender Nachteil droht. Dies gibt Gelegenheit, die komplexen Fragen, die im Raum stehen, im weiteren Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen.”

Nach aktueller Rechtslage müssen medienrechtliche Staatsverträge von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte jedoch am 8. Dezember die Vorlage für den Landtag zurückgezogen, die die Ratifizierung des Medienänderungsstaatsvertrags vorsah. Dieser regelt unter anderem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab der kommenden Beitragsperiode (2021 bis 2024).

Durch den Rückzug der Vorlage rettete Haseloff seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament.

RND/das/epd/dpa

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