Europäischer Gerichtshof bemängelt erneut rumänisches Justizsystem

Die Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.

Die Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat dem Justizsystem in Rumänien erneut einen gravierenden Mangel attestiert. In einem Urteil vom Dienstag stellten die Richter in Luxemburg klar, dass die Befugnisse des Verfassungsgerichts in dem südosteuropäischen Land unter anderem den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht verletzten (Rechtssache C-430/21).

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Konkret geht es darum, dass es rumänischen Gerichten in bestimmten Fällen verboten ist, den EuGH um Prüfung zu bitten, ob nationale Gesetze mit EU-Recht in Einklang sind - sogenannte Vorabentscheidungsverfahren. Dies ist dann der Fall, wenn das Verfassungsgericht das fragliche Gesetz zuvor für verfassungsgemäß erklärt hat.

Der EuGH macht nun deutlich, dass diese Regel gegen EU-Recht verstößt. Dabei betonen die Richter unter anderem, dass dies der vollen Anwendung des EU-Rechts in Rumänien entgegenstehe.

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Auch die Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten durch Vorabentscheidungsverfahren werde beeinträchtigt. Das fragliche Gericht werde davon abgeschreckt, den EuGH anzurufen.

EuGH: Nationales Gericht kann EU-Vorschrift nicht für unzulässig erklären

Hinzu kommt dem EuGH zufolge, dass nur er selbst als europäisches Höchstgericht dafür zuständig ist, das gemeinsame EU-Recht verbindlich auszulegen. Ein nationales Verfassungsgericht könne nicht selbst entscheiden, dass der EuGH mit einem Urteil seine Zuständigkeit überschritten habe und das Urteil deshalb ablehnen.

Ein nationales Verfassungsgericht dürfe eine EU-Vorschrift auch dann nicht für unzulässig erklären, wenn es die Identität des Landes bedroht sieht. Es sei Sache des EuGH, dann darüber zu entscheiden. Zudem dürften Richtern keine Disziplinarstrafen drohen, wenn sie eine Entscheidung des Verfassungsgerichts ignorieren und den EuGH anrufen.

Ähnlich hatte der EuGH bereits im Dezember entschieden und klargestellt, dass EU-Recht über der nationalen Verfassung steht. Damals hatten die Richter klargestellt, dass rumänische Gerichte in bestimmten Fällen Entscheidungen des Verfassungsgerichts ignorieren können.

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RND/dpa

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