SPD-Fraktionschef Mützenich pocht auf Testpflicht für Unternehmen
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SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich fordert weitere Änderungen in der Pandemiepolitik.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verspricht ein schnelles Verfahren für die Änderungen beim Infektionsschutzgesetz, pocht aber darüber hinaus auf weitere Änderungen in der Pandemiepolitik wie eine Testpflicht für Unternehmen.
„Änderungen am Infektionsschutzgesetz können für mehr Klarheit sorgen und dem Eindruck eines Flickenteppichs entgegenwirken. Klar ist, dass wir dabei die Sieben-Tage-Inzidenz als Leitwert betrachten, jedoch müssen auch andere Kriterien Beachtung finden“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
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Daneben müsse Deutschland aber auch stärker konkret gegen die Pandemie kämpfen. „Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass wir mehr Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen“, sagte Mützenich. „Beim Homeoffice haben viele Unternehmen noch Luft nach oben, es gibt noch zu wenig Testangebote in den Betrieben.“ Der SPD-Fraktionschef betonte: „Auf freiwilliger Basis passiert da zu wenig, deswegen müssen wir jetzt die Unternehmen in die Pflicht nehmen. Das müssen jetzt auch CDU und CSU einsehen.“
Geordnetes Verfahren angekündigt
Natürlich werde sich die SPD-Fraktion den Entwurf zum Infektionsschutzgesetz, der ja noch in der Bundesregierung erarbeitet werde, genau anschauen, sagte Mützenich. „Ein schnelles, aber geordnetes Verfahren ist gesichert“, versprach er.
Zudem sollten die Familien durch die Erweiterung des Kinderkrankentagegelds stärker entlastet werden, sagte er. „Die meisten Menschen sind weiterhin bereit, ihren Beitrag zum Kampf gegen die Pandemie zu leisten, im Gegenzug muss der Staat Klarheit, Schutz und konkrete Hilfen liefern.“
Bereits im November habe die SPD-Bundestagsfraktion Forderungen nach mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit formuliert, so Mützenich. An einigen Stellen sind wir da bisher auf Widerstand beim Koalitionspartner gestoßen“, sagte er. „Deswegen ist es nicht überraschend, dass wir einen Vorstoß, der nun in die gleiche Richtung geht, grundsätzlich begrüßen.“
Dabei gehe es nicht um eine Kompetenzverschiebung von den Ländern zum Bund, sondern um Transparenz und Verbindlichkeit.