Schülerin klagt gegen Schulpflicht für Viertklässler
Mainz. Eine Schülerin in Rheinland-Pfalz hat wegen der Corona-Pandemie gegen die Schulpflicht für Viertklässler ab der kommenden Woche geklagt. "Es gibt einen Antrag, der heute eingegangen ist zum Verwaltungsgericht", bestätigte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) dem SWR am Montagabend.
Darin wende sich eine Schülerin gegen die Pflicht, am kommenden Montag (4. Mai) in die Schule zu gehen. Hubig hofft nach eigenen Angaben aber, dass die Klage keinen Erfolg hat. Die Regelungen in Rheinland-Pfalz seien anders als in Hessen, sagte die Ministerin weiter.
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In Hessen hatte ein Verwaltungsgerichtshof am vergangenen Freitag die Schulpflicht für Viertklässler in der Corona-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Richter in Kassel gaben dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die sich gegen eine Landesverordnung richtete. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt, hieß es. (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N)
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© Quelle: RND
Abschlussklassen und Viertklässler sollen wieder zur Schule
Die Entscheidung gilt für Schüler der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkten. Während wegen der Infektionsgefahr die meisten Schüler in Hessen weiter zu Hause bleiben sollen, sollte an diesem Montag (27. April) der Unterricht für Abschlussklassen der weiterführenden Schulen und die Viertklässler an Grundschulen wieder beginnen - weil sie Übergangsklassen sind.
Hubig hofft nach eigener Aussage indes auch um der Schüler selbst willen auf ein Scheitern der Klage in Rheinland-Pfalz, "weil wir auch wissen, dass viele Schülerinnen und Schüler (...) sich freuen, wenn sie am Montag in die Schule gehen können." Es täte ihr leid für Kinder, Eltern und Lehrkräfte, "wenn es nicht klappen würde."
RND/dpa