Rentenrecht: Keine Lösung für in der DDR geschiedene Frauen

Bei der Rente fühlen sich in der DDR geschiedene Frauen benachteiligt.

Bei der Rente fühlen sich in der DDR geschiedene Frauen benachteiligt.

Berlin. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), rechnet nicht mehr mit einer rentenrechtlichen Regelung zugunsten von in der DDR geschiedenen Frauen. „Die Verhandlungen haben sich leider ziemlich verhakt“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). In der Bundesregierung sei man sich einig, dass es eine Lösung nur im Rahmen eines Härtefallfonds aufgrund konkreter Bedürftigkeit geben könne. Einzelne ostdeutsche Länder seien da jedoch anderer Meinung. Sie wollten 30 Jahre nach der deutschen Einheit das Rentenüberleitungsgesetz korrigieren, so Wanderwitz. „Wenn das so bleibt, bekommen wir die Lösung nicht über die Rampe.“ Zudem werde der Bund einen Ausgleich nicht allein finanzieren.

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Der CDU-Politiker sagte weiter: „Ich gehe davon aus, dass die Grundrente kommt. Und damit würde auch vielen in der DDR geschiedenen Frauen geholfen. Dann wäre der Druck weitgehend raus. Dann könnte man auch ein Stück weit sagen: Mehr ging halt nicht 30 Jahre nach der Wiedervereinigung.“ In jedem Fall laufe der Großen Koalition „die Zeit davon“, denn die Bundestagswahl rücke näher. Viele Maßnahmen würden ohnehin „im Zuge der Corona-Krise nicht mehr so einfach zu finanzieren sein wie bisher“.

Arbeitsministerium sieht keine Nachteile

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte dem RND, statistische Erhebungen ließen „keine generelle Benachteiligung der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen erkennen“. Vielmehr sei die Durchschnittsrente der geschiedenen Frauen im Osten höher als im Westen. Eine Sonderregelung sei überdies schon deshalb nicht möglich, „weil der zu begünstigende Personenkreis nicht abgrenzbar ist, ohne verfassungsrechtlich relevante Gleichbehandlungsfragen aufzuwerfen“. So bleibe nur ein Härtefallfonds.

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Die in der DDR geschiedenen Frauen wurden im Einigungsvertrag von 1990 und dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991 nicht berücksichtigt. Für sie gilt der Versorgungsausgleich, der in der Bundesrepublik üblich war, nicht. Versorgungsausgleich bedeutet, dass bei einer Scheidung die Rentenpunkte aus der Zeit, in der die Frau nicht oder in Teilzeit gearbeitet hat, um die gemeinsamen Kinder zu versorgen, zwischen Mann und Frau aufgeteilt werden.

In dem im Frühjahr 2018 von Union und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag heißt es: „Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen.“ Seither laufen Gespräche zwischen Union und SPD sowie zwischen Bund und Ländern, die eigentlich bis zum 30. Juni abgeschlossen werden sollten. Nach einer Einigung sieht es aber nicht aus.

Noch 250.000 Betroffene

Der Leiter der thüringischen Staatskanzlei, Benjamin Hoff (Linke), forderte gegenüber dem RND statt eines Härtefallfonds eine Reform des Rentenüberleitungsgesetzes. Dann sei Thüringen auch bereit, sich finanziell zu beteiligen. „Es geht hier nicht um ein Trostpflaster“, sagte er. Der Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Ost im Bundestag, Frank Junge, äußerte sich ähnlich. Im 30. Jahr der deutschen Einheit brauche man einen Kompromiss, der für alle tragbar sei. Ein Entschädigungsfonds müsse möglichst umfassend sein. „Dabei muss es deutlich mehr Anspruchsberechtigte geben als nur diejenigen, die sich in Grundsicherung befinden“, betonte Junge. In der SPD-Landesgruppe Ost ist von einer Einmalzahlung von 10.000 Euro pro Kopf die Rede.

Gerlinde Scheer, Vorstandsmitglied des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen, will hingegen eine Einmalzahlung von im Durchschnitt 54.000 Euro für die ihren Angaben nach noch 250.000 Betroffenen. „Wir erwarten, dass da jetzt etwas kommt“, sagte sie.

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