Sollte bis 2026 geklärt werden

Arbeitgeber fordern: Rentenalter auf den Prüfstand stellen

Touristen sitzen bei trübem Wetter auf einer Bank am Strand vor der Nordsee. (Symbolbild) Die Altersgrenze für die Rente in Deutschland soll nach dem Willen der Arbeitgeber absehbar neu auf den Prüfstand kommen.

Touristen sitzen bei trübem Wetter auf einer Bank am Strand vor der Nordsee. (Symbolbild) Die Altersgrenze für die Rente in Deutschland soll nach dem Willen der Arbeitgeber absehbar neu auf den Prüfstand kommen.

Würzburg. Die Altersgrenze für die Rente in Deutschland soll nach dem Willen der Arbeitgeber absehbar neu auf den Prüfstand kommen. Eine Entscheidung in dieser politisch heiklen Frage sei für das Jahr 2026 wichtig, sagte der Arbeitgebervertreter im Bundesvorstand der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, am Donnerstag in Würzburg. Derzeit wird das Rentenalter laut geltendem Recht schrittweise auf regulär 67 angehoben.

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Hintergrund der Debatte ist, dass wegen des nahenden Renteneintritts der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge künftig immer mehr Rentnerinnen und Rentner auf immer weniger Beitragszahlende kommen. Gunkel wies darauf hin, dass es auch noch weitere Stellschrauben zur künftigen Stabilisierung der Rente gebe. Er nannte unter anderem einen weiteren Anstieg der Beschäftigung – etwa bei den Frauen oder durch Zuwanderung. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze sei jedoch naheliegend.

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Über die strittige Frage entschieden werden soll nach Dafürhalten Gunkels im Jahr 2026, da zu diesem Zeitpunkt bestimmte Rentenberechnungen infolge der Anhebung des Rentenalters auf 67 greifen. Gunkel verwies zudem darauf, dass eine Regierungskommission zur Zukunft der Rente bereits 2020 empfohlen hatte, dass es 2026 eine neue Bewertung zum strittigen Thema einer möglichen Anhebung der Altersgrenzen gebe solle.

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Präsidentin der Rentenversicherung warnt vor Schwarzmalerei

Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, sagte, der demografische Wandel erzeuge Handlungsbedarf in der Alterssicherung. So kämen heute im Schnitt rund 35 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze auf 100 Menschen im Erwerbsalter. Schätzungen zufolge könnten es 2060 mehr als 50 sein.

Roßbach wandte sich allerdings vehement gegen Schwarzmalerei. Die Herausforderungen seien zu bewältigen – auch durch „zielgerichtete Maßnahmen“, wobei sich die Rentenpräsidentin nicht für oder gegen bestimmte Schritte aussprach.

Langfristig sollen jährliche Rentenanstiege die Kaufkraftverluste weitgehend ausgleichen

Roßbach betonte weiter, dass die Gesamteinkommen im Alter deutlich höher lägen als die Leistungen allein aus der gesetzlichen Rente. Sie betonte etwa, „dass sehr niedrige Renten isoliert betrachtet kein verlässliches Indiz für Altersarmut sind“. So hätten zum Beispiel alleinstehende Männer mit einer gesetzlichen Rente unter 250 Euro im Schnitt ein Gesamteinkommen von fast 2400 Euro im Monat. Vielfach flössen dann nämlich noch Leistungen aus der Beamten- oder einer berufsständischen Versorgung. Während 8,3 Prozent der Gesamtbevölkerung Grundsicherung oder Sozialhilfe bezögen, seien es im Rentenalter nur 3,2 Prozent.

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Dramatische Kaufkraftverluste der Rente drohen laut Roßbach auch durch die hohe Inflation nicht. Zwar werde die für kommendes Jahr vorhergesagte Rentenerhöhung von 3,5 Prozent im Westen und mehr als 4 Prozent im Osten unter der voraussichtlichen Inflationsrate liegen. Doch auf längere Sicht würden die jährlichen Rentenanstiege bei steigenden Löhnen die Kaufkraftverluste weitgehend ausgleichen, da sie der Lohnentwicklung folgten.

RND/dpa

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