Künast auf Twitter zu Facebook-Urteil: „Ein guter Tag für die Demokratie“

Grünen-Politikerin Renate Künast (Archivbild)

Grünen-Politikerin Renate Künast (Archivbild)

Berlin. Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat sich erfreut über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Beschwerde über Facebook gezeigt. „Ein guter Tag für die Demokratie“, erklärte sie am Mittwoch auf Twitter.

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Das Gericht schütze die Persönlichkeitsrechte derer, die sich engagierten, und mache Vorgaben für die Abwägung der Gerichte: „Rechtsgeschichte im digitalen Zeitalter“.

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Künast kann von Facebook in vollem Umfang Auskunft über Facebook-Nutzer verlangen, die herabsetzende Kommentare über sie veröffentlicht haben. Politikerinnen und Politiker müssen sich auch in einer öffentlichen Debatte eine auf die Person abzielende öffentliche Verächtlichmachung oder Hetze nicht gefallen lassen, entschied das Karlsruher Gericht und gab der Verfassungsbeschwerde von Künast statt. Zuvor hatten Berliner Gerichte nur in einem Teil der von Künast monierten Fälle strafrechtlich relevante Beleidigungen gesehen und die Herausgabe der Nutzerdaten erlaubt. (AZ: 1 BvR 1073/20)

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Künast bedankte sich auch bei der Betroffenenberatung Hateaid, die ihr bei mehreren Klagen zur Seite steht. Die Beratungsstelle erklärte, in dem von Hateaid finanzierten Verfahren habe sich das Verfassungsgericht erstmals damit befasst, welche Kriterien relevant seien, um Beleidigungen in sozialen Netzwerken zu beurteilen, und was Politikerinnen und Politiker in sozialen Netzwerken als von der Meinungsfreiheit gedeckt hinnehmen müssten.

Josephine Ballon von Hateaid betonte, das Urteil habe eine wichtige Signalwirkung.

RND/epd

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