Bundesregierung reformiert umstrittenes NetzDG - das ist neu

Das Kabinett will heute ein neues Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz verabschieden.

Das Kabinett will heute ein neues Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz verabschieden.

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Änderungsvorschlägen des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zugestimmt, nun muss sie der Bundestag noch verabschieden. Nutzer von Sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Instagram sollen künftig mehr Rechte bekommen – etwa wenn sie im Netz massiv attackiert werden.

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Das sind die wichtigsten Antworten zum ursprünglichen Gesetz, den zentralen Änderungen und den Zielen der Regierung.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Was besagt das ursprüngliche Gesetz?

Das vor knapp zweieinhalb Jahren in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

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Warum wird das NetzDG nun nachgebessert?

Das NetzDG ist seit jeher umstritten und massiver Kritik ausgesetzt. Hauptsächlich deshalb, weil komplizierte Straftaten wie Beleidigungen nicht einfach zu identifizieren sind und eine einheitliche Rechtsprechung kaum möglich machen. Deshalb vermutete der Medienrecht-Professor Wolfgang Schulz vor wenigen Wochen in einem Interview mit der “Süddeutschen Zeitung”: Um etwaigen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, hätten Plattformbetreiber zuletzt wohl auch Kommentare gelöscht, die eigentlich von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Aus dem Justizministerium heißt es zwar, das Gesetz habe sich “grundsätzlich bewährt”. Gleichwohl räumte man aber auch ein, die Praxis habe gezeigt, “dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten”. Daher hat das Ressort von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Reform ausgearbeitet.

Was sind die wichtigsten Ziele der Reform?

Davon gibt es drei:

  • Bürger sollen künftig leichter und unkomplizierter Bedrohungen und Beleidigungen in Sozialen Netzwerken anzeigen,
  • Auskunftsansprüche gegenüber den Plattformen einfacher durchsetzen können
  • und vor dem unberechtigten Löschen von Beiträgen geschützt werden.

Wie sieht das konkret aus?

Das Anzeigen von Beleidigungen sei “zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt”, heißt es im Gesetzentwurf. Derzeit müsse man Links oder Screenshots beispielsweise teils händisch kopieren und an anderer Stelle wieder einfügen. Durch die Anpassung des Gesetzes sollen die Meldewege leichter auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sein – und zwar direkt vom Post aus, der als rechtswidrig gemeldet werden soll.

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Das Entfernen von Beiträgen muss von zwei Seiten betrachtet werden. Denn nicht alle von Nutzern gemeldeten Beiträge werden tatsächlich gelöscht, und umgekehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden. In beiden Fällen sollen sie künftig vom entsprechenden Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können. Facebook, Twitter und andere Anbieter müssen dann begründen, warum sie einen Post gelöscht haben – oder eben nicht.

Die Erleichterung der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber den Plattformen sieht indes folgendes vor: Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, kann die erforderlichen Daten bald deutlich einfacher herausverlangen als bisher. Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.

Was wird sonst noch modifiziert?

Neben den genannten Änderungen sollen außerdem unparteiische Schlichtungsstellen geschaffen werden, um Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern oder Nutzern mit dem Anbieter Sozialer Netzwerke über das – erfolgte oder abgelehnte – Entfernen eines Inhaltes außergerichtlich beilegen zu können. Zudem wird eine Aufsichtsbefugnis für das zuständige Bundesamt für Justiz eingeführt, um die Behebung von Defiziten anzuordnen.

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Was erhofft sich die Regierung?

Im Gesetzentwurf steht dazu: “Es wird unter anderem erwartet, dass aufgrund der ergänzenden Regelungen die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter weiter verbessert und transparenter wird.” Ferner werde erwartet, dass die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern zukünftig einfacher und effektiver möglich wird. Schließlich sei abzusehen, dass die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erleichtert wird.

Wie steht die Tech-Branche zu den Änderungen?

Aus dem Kreis der Unternehmen wurde schon das ursprüngliche NetzDG kritisiert, weil es staatliche Aufgaben an Konzerne übertrage. “Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz”, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung würden nicht ausgeräumt.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, lobte die Kabinettsentscheidung hingegen. „Es ist richtig, bei Hass und Hetze im Netz nicht nur auf eine konsequente Strafverfolgung zu setzen, sondern auch den Rechtsschutz für die Betroffenen zu stärken", sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das bisherige Verfahren zur Auskunftserteilung bei Beleidigungen oder Drohungen muss vereinfacht werden, damit Nutzer schneller Auskünfte von den Plattformen über die Identität der Beleidiger erhalten können. Wichtig ist zudem, dass die Meldewege der Netzwerke für Hate-Speech möglichst einfach sind." Wer im Netz bedroht oder beleidigt werde, so Rebehn, der müsse das den Plattformen direkt und unkompliziert melden können.

mit dpa

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