Streichung von „Rasse“ aus dem Grundgesetz: Vorhaben steht auf der Kippe

Das Vorhaben, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, steht auf der Kippe.

Das Vorhaben, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, steht auf der Kippe.

Berlin. Das Vorhaben, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, steht auf der Kippe. Anders als zunächst angestrebt werde es am Mittwoch im Bundeskabinett keinen Beschluss darüber geben, den Begriff in der Verfassung zu ersetzen, teilte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Montag in Berlin mit. Zwar gebe es eine Einigung darüber mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Unionsfraktion stehe aber auf der Bremse, sagte Lambrecht.

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Sie fände es ein wichtiges Signal, noch in dieser Legislaturperiode „einen Schritt weiter zu kommen“, fürchte aber, dass dies nicht mehr gelinge, sagte Lambrecht. Dagegen ist Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zuversichtlich, dass ihre Pläne für eine verlässliche Förderung von Demokratie-Initiativen noch kommen.

Die Vorhaben sind Ergebnis der langen Liste des Kabinettsausschusses Rechtsextremismus, den die Bundesregierung nach den rassistisch motivierten Anschlägen von Halle und Hanau eingerichtet hatte. Seehofer, der sich nach Angaben seines Sprechers mit Corona infiziert hat und am Montag nicht mit vor die Presse trat, hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass die beiden Vorhaben in dieser Woche vom Kabinett auf den Weg gebracht werden sollten.

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Vorbehalte aus der Union

Schon Anfang März hatten sich Seehofer und Lambrecht darauf geeinigt, in Artikel 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligung unter anderem aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion verbietet, nicht mehr von Rasse zu sprechen, sondern von Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“.

Die Unionsfraktion hatte Vorbehalte dagegen. Das gleiche gilt für das sogenannte Wehrhafte-Demokratie-Gesetz, das gegen Extremismus engagierten Organisationen dauerhafte Förderung ermöglichen soll – ein weit zurückreichendes Anliegen der SPD. Das Hangeln zwischen befristeten Projektmitteln gilt als größtes Hindernis kontinuierlicher Arbeit für gegen Rechtsextremismus engagierte Träger.

Giffey sagte, sie sei „hoffnungsfroh“, dass die Eckpunkte für dieses Gesetz am Mittwoch ins Kabinett kommen. Zuletzt hatte die Union gefordert, von Trägern ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlangen. Giffey zufolge soll das nun „per Häkchen“ im Förderantrag geschehen, es müsse aber nicht durch jeden einzelnen Projektpartner erklärt werden.

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RND/epd

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