Raketeneinschlag kein „gezielter Angriff"

Polen sieht Verfahren zu Artikel 4 des Nato-Vertrags nicht mehr nötig

Andrzej Duda, Präsident von Polen, während einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Regierungsausschusses für Landesverteidigung und Verteidigungsangelegenheiten in der Zentrale des Büros für Nationale Sicherheit.

Andrzej Duda, Präsident von Polen, während einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Regierungsausschusses für Landesverteidigung und Verteidigungsangelegenheiten in der Zentrale des Büros für Nationale Sicherheit.

Warschau. Nach den jüngsten Erkenntnissen zum Einschlag einer Rakete im polnischen Grenzgebiet zur Ukraine sieht Polen keine unbedingte Notwendigkeit mehr, das Verfahren nach Artikel 4 des Nato-Vertrags einzuleiten.

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Die meisten bislang gesammelten Beweise deuteten darauf hin, dass „die Auslösung von Artikel 4 dieses Mal vielleicht nicht notwendig sein wird“, sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki am Mittwoch in Warschau bei einer gemeinsamen Erklärung mit Präsident Andrzej Duda.

Russischer Außenminister Lawrow wirft Westen Manipulation vor
HANDOUT - 15.11.2022, Indonesien, Nusa Dua: Sergej Lawrow, Außenminister von Russland, spricht zu russischen Journalisten nach seinem Treffen am Rande des G20-Gipfels. Lawrow hat den G20-Gipfel am Dienstag noch vor Ende des Treffens und der offiziellen Annahme der Abschlusserklärung verlassen. Foto: -/Russian Foreign Ministry/AP Press Service/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

Im Entscheidungsprozess für eine Abschlusserklärung des G20-Gipfels wirft der russische Außenminister Sergej Lawrow anderen Staaten Manipulation vor.

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Was ist der Nato-Artikel 4?

Artikel 4 sieht Beratungen der Nato-Staaten vor, wenn einer von ihnen die Unversehrtheit seines Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die eigene Sicherheit bedroht sieht.

Zuvor hatte Präsident Duda gesagt, dass der Raketeneinschlag im polnischen Dorf Przewodow kein gezielter Angriff auf das Nato-Land gewesen sei. Es gebe auch keine Beweise dafür, dass die Rakete von Russland abgefeuert worden sei, sondern es handele sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine ukrainische Flugabwehrrakete.

RND/dpa

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