Polizei setzt Verbote von „Querdenken“-Demonstration durch

Polizeibeamte setzten in Dresden das Verbot der "Querdenken-Demonstrationen" durch.

Polizeibeamte setzten in Dresden das Verbot der "Querdenken-Demonstrationen" durch.

Dresden. Mit einem Großaufgebot hat die Polizei am Samstag die Verbote von geplanten „Querdenken“-Demonstrationen an verschiedenen Orten in Deutschland durchgesetzt. Die Versammlungen waren zuvor von Gerichten verboten worden.

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Die Dresdner Polizei wurde bei der Durchsetzung des Verbotes von der sächsischen Bereitschaftspolizei, Einsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundespolizei unterstützt. Wie die sächsische Polizei im Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte, wurden immer wieder Personengruppen kontrolliert und teilweise des Platzes verwiesen. Hubschrauber und Wasserwerfer waren vor Ort.

Gericht verbietet „Querdenken“-Veranstaltungen

In der Nacht zum Samstag hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem Eilverfahren das Verbot der „Querdenken“-Veranstaltungen bestätigt. Von den Versammlungen würde in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht „eine konkrete und erhebliche Gefahr“ ausgehen, hieß es.

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Im März war in Dresden eine Demonstration der Protest-Bewegung „Querdenken“ zum Teil aus dem Ruder gelaufen. Mehrere Polizisten wurden verletzt.

Nach Demo in Dresden: Forderungen nach politischer Aufarbeitung und Konsequenzen
13.03.2021, Sachsen, Dresden: Polizisten und Demonstranten stehen auf der Magdeburger Stra��e. Obwohl die in Dresden geplante Demonstration von Corona-Kritikern der "Querdenken"-Bewegung untersagt wurde, plant die Polizei einen Gro��einsatz und wird von Beamten anderer Bundesl��ndern unterst��tzt. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Nach der teilweise außer Kontrolle geratenen Demonstration am Samstag in Dresden mehren sich die Forderung nach Konsequenzen und Aufarbeitung.

Großaufgebot in Stuttgart

Auch in Stuttgart setzt ein Großaufgebot der Polizei das Verbot der Demos von Gegnern der Corona-Politik und die Einhaltung der Maskenpflicht durch. Überall in der Innenstadt waren am Samstagmittag Einsatzkräfte postiert. Bisher sei die Lage weitgehend ruhig, sagte ein Sprecher.

Die Organisatoren zweier Versammlungen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richten sollten, hatten sich bis hin zum Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot gewehrt - allerdings ohne Erfolg. Dafür gab es mehrere Gegenveranstaltungen, unter anderem eine Fahrrad-Demonstration.

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Die Polizei zeigte unter anderem auch mit Reitern, Drohnen und Wasserwerfern Präsenz. Am Marienplatz, wo ebenfalls eine Gegendemo stattfand, sprach sie nach Angaben des Sprechers etliche Platzverweise gegen Anhänger der „Querdenker“ aus, denen die Versammlung dort verboten worden war. Zudem habe es diverse Anzeigen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht gegeben, hieß es. Außerdem setzte die Polizei nach eigenen Angaben einen Kleinlaster fest, der trotz des Verbots Demo-Ausrüstung anliefern wollte. Eine noch kurzfristig angemeldete Versammlung von Gegnern der Corona-Maßnahmen hatte die Stadt laut Polizei ebenfalls verboten.

Verbot auch in Kempten

In Kempten wurde Querdenker-Demos und eine Demo aus dem linken Spektrum verboten. Die Polizei ist mit zahlreichen Kräften im Allgäu vor Ort. Es gehe darum, die gerichtlichen Verbote gegebenenfalls durchzusetzen, sagte ein Polizeisprecher.

Man habe bislang lediglich kleinere Grüppchen durch die Stadt laufen sehen - sowohl aus der Querdenker- als auch aus der linken Szene. Sollte es zu einem Versammlungsaufruf kommen, werde man Platzverweise aussprechen, erläuterte der Sprecher. Die Polizei werde auf jeden Fall zunächst versuchen, alles über kommunikative Mittel zu lösen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte Freitagabend das Verbot der Stadt von zwei „Querdenker“-Demonstrationen in Kempten bestätigt. Auch die Demo aus der linken Szene wurde untersagt.

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Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte zuvor 200 Teilnehmer statt der von den Querdenkern angemeldeten 8000 genehmigt. Dagegen war die Stadt Kempten erneut vorgegangen, so dass der BayVGH entscheiden musste.

RND/epd/ar/dpa

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