Kommentar

Urteil des Bundesverfassungs­gerichts: gnädig mit der Polizei

 Bundesverfassungsgericht , BVG . Karlsruhe , 04.01.2006 ,  Karlsruhe Deutschland PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xUtexGrabowskyx

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Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Datenauswertung der hessischen Polizei mit dem Programm Hessendata für verfassungswidrig erklärt. Das hessische Polizeigesetz sei viel zu weit formuliert, entschieden die Richterinnen und Richter. Das Urteil ist bundesweit relevant, weil andere Bundesländer ähnliche Regelungen haben oder planen.

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Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben dabei nicht die Praxis der hessischen Polizei beanstandet, sondern nur die gesetzliche Regelung. Die bisherige Praxis von Hessendata war nämlich eher harmlos. Es wurde lediglich die Durchsuchung bestehender Polizeidateien erleichtert. Es gab in Hessen keinen Einsatz künstlicher Intelligenz. Es gab keine Auswertung des Internets. Und es gab auch kein „predictive policing“, also keine Polizeiarbeit, die Straftaten bisher unbekannter Täterinnen und Täter vorherzusehen versucht. Karlsruhe hat nur beanstandet, dass der hessische Gesetzgeber Derartiges weder ausgeschlossen noch adäquat geregelt hat.

Hessen: Die sehr weite Formulierung war kein Malheur, sondern hat Methode

Das aber war kein bedauerliches Malheur, sondern hat Methode. Denn bei der Einführung von Hessendata versprach der damalige Innenminister Peter Beuth (CDU), die Polizeiarbeit werde durch die Software „in ein neues Zeitalter gehoben“. Dass Beuth und der hessische Landtag postwendend den „Big Brother Award“ bekamen, passt dazu. Aufschneiderei auf der einen Seite, Dramatisieren auf der anderen Seite. Das Karlsruher Verfahren hat die Diskussion nun rationalisiert. Das Gericht zeigte auf, wie Hessendata bisher genutzt wird und vor allem, wie das Programm bisher nicht genutzt wird.

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Für die Zukunft war das Bundesverfassungsgerichts relativ gnädig mit der Polizei. Zwar wurden die aktuellen Regeln für verfassungswidrig erklärt. Aber nichts hat Karlsruhe generell verboten, auch nicht den fehlerträchtigen Einsatz künstlicher Intelligenz. Das Urteil hat ihn nur auf Fälle besonders großer Gefahr für besonders wichtige Rechtsgüter beschränkt. Wenn die neuen Polizeimethoden aber zu konkreten Problemen führen, wird es neue Klagen und neue Entscheidungen geben. Das Hessendata-Urteil war sicher noch nicht das letzte Wort aus Karlsruhe.

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