Studie zu Spahns Pflegereform – Beiträge müssen trotz Steuermilliarden kräftig steigen
Berlin. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen trotz der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Steuerzuschüsse in Milliardenhöhe in den kommenden Jahren deutlich steigen. Das hat eine noch unveröffentlichte Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zu der von Spahn geplanten Pflegereform ergeben. Sie liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
Danach müsste der Beitragssatz von jetzt 3,05 Prozent bis 2030 auf rund 3,5 Prozent und bis 2050 auf knapp 4 Prozent wachsen, obwohl der Bund nach den Plänen von Spahn jährlich über 5 Milliarden Euro zuschießen soll. Ursache dafür sind unter anderem der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen, die von Spahn geplante Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim sowie die angestrebte Einführung von Tarifgehältern für die Pflegekräfte.
„Nicht nachhaltig“
„Die Reform führt weniger zu einer deutlich höheren Demografiefestigkeit und Nachhaltigkeit, sondern beinhaltet vielmehr umfangreiche Umverteilungseffekte“, heißt es in der Studie. „Mehr Nachhaltigkeit in der sozialen Pflegeversicherung wird nur vordergründig erreicht, wenn im Gegenzug der Bund stärker belastet wird“, wird kritisiert. Eine Entlastung bei den Beträgen könne im Zweifel dann dazu führen, dass Steuern erhöht werden müssten, argumentiert das IW.
Spahn plant unter anderem, die hohen Eigenanteile im Pflegeheim zu begrenzen. Sie betragen derzeit im Bundesschnitt 2068 Euro im Monat. Davon entfallen 831 Euro auf die reinen Pflegekosten. Diesen Anteil will er im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent reduzieren, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent.
Zudem sollen die Personalschlüssel im Pflegeheim verbessert und die Leistungen für die Pflege zu Hause erhöht werden. Verträge mit Pflegediensten und -einrichtungen sollen nur noch zulässig sein, wenn dort Tariflöhne gezahlt werden. Die Reform soll unter anderem dadurch finanziert werden, dass der Bund künftig die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen übernimmt.
Das IW kritisiert, von der Reduzierung der Eigenanteile würden auch diejenigen profitieren, die sich die hohen Zuzahlungen aufgrund ihres Einkommens und Vermögens leisten könnten. In der Studie wird zudem angezweifelt, ob die geforderte Tarifbindung rechtlich überhaupt zulässig ist.
Sie stelle einen Eingriff in die Tarifautonomie dar, zu der auch das Recht gehöre, sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nicht anzuschließen. „Wird jedoch ein Tarifvertrag zur Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung, kann genau diese negative Koalitionsfreiheit verletzt sein“, heißt es in der Studie. „Dieser Punkt könnte demnach aus juristischer Perspektive problematisch werden und das Vorhaben entsprechend scheitern“, schreiben die Autoren.