Nach heftiger Kritik

Ampelkoalition einigt sich im Streit um Pflegereform auf Kompromiss

Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl über den Flur in einem Senioren­zentrum.

Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl über den Flur in einem Senioren­zentrum.

Berlin. Im Streit um die Ausgestaltung der Pflegereform haben sich die Koalitions­parteien auf erste Kompromisse geeinigt. Nach Informationen des Redaktions­Netzwerks Deutschland (RND) aus Verhandlungs­kreisen soll die zunächst aus dem Gesetzentwurf von Gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) gestrichene Zusammenlegung der Leistungen für die Kurzzeit- und die Verhinderungs­pflege zu einem flexibel nutzbaren Budget doch wieder in die Reform aufgenommen werden. Zur Gegen­finanzierung der Kosten in Höhe von rund 500 Millionen Euro werden allerdings die Pflegeleistungen 2025 nicht um 5 Prozent erhöht, sondern nur um 4,5 Prozent. Bei der geplanten fünfprozentigen Steigerung der ambulanten Leistungen 2024 bleibt es hingegen.

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Zur Gegen­finanzierung war auch diskutiert worden, die von Lauterbach geplante höhere Entlastung der Heimbewohner und ‑bewohnerinnen bei den Eigenanteilen zu kippen. Darauf wurde nach RND-Informationen aber zugunsten der geringeren Erhöhung der Pflege­leistungen verzichtet.

Flexibel nutzbare Budgets

Die Einführung eines flexibel nutzbaren Budgets war bereits im Koalitions­vertrag vereinbart worden. Diese Entlastung war jedoch auf Druck der FDP kurz vor der Beschluss­fassung des Gesetz­entwurfs im Kabinett wieder gestrichen worden. Das stieß auf heftige Kritik bei den Grünen sowie bei Pflege- und Sozial­verbänden. Nun bleibt es dabei, dass für die Verhinderungs­pflege (bisherige Leistung: bis zu 1612 Euro) und die Kurzzeit­pflege (bis zu 1774 Euro) künftig ein Gesamtbudget von 3386 Euro zur Verfügung steht, das die Anspruchs­berechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungen einsetzen können.

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Nach Angaben von SPD und Grünen vom Mittwoch kommt dieses „Entlastungsbudget“ allerdings erst zum 1. Juli 2025. Es hat dann - nach der erfolgten Dynamisierung - eine Höhe von 3539 Euro. Nur für Eltern von pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von zunächst 3386 Euro zur Verfügung.

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Bruch eines politischen Versprechens

Patientenschützer lobten zwar das flexible Budget, kritisierten aber die geplante Gegen­finanzierung. Der Vorstand der Stiftung Patienten­schutz, Eugen Brysch, sagte dem RND, schon die eigentlich geplante Anhebung um 5 Prozent ab 2024 sei ein Bruch politischer Versprechen gewesen. Schließlich habe die Regierung der Bevölkerung die Zusage gegeben, eigentlich im Jahr 2022 die Leistungen regelhaft an die Preissteigerung anzupassen. „Selbst wenn jetzt das gemeinsame Entlastungs­budget für die Verhinderungs- und Kurzzeit­pflege kommen soll, dürfen andere Minimal­zusagen der Koalition dafür nicht geopfert werden“, mahnte Brysch. „Es ist an die Vernunft der Abgeordneten zu appellieren, diese Reform so nicht zu beschließen“, fordert er.

Die Pflegereform soll Ende der Woche abschließend im Bundestag beschlossen werden. Sie sieht unter anderem eine Anhebung des Beitrags­satzes um mindestens 0,35 Prozent vor, um die laufenden Defizite in Milliardenhöhe zu decken. Zugleich wird die Vorgabe des Bundes­verfassungs­gerichts nach einer stärkeren Differenzierung des Beitragssatzes je nach Kinderzahl umgesetzt. Ab dem zweiten Kind gilt künftig ein Abschlag von je 0,25 Prozent­punkten.

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