Passfotos künftig digital - Kinderausweis gilt nur noch ein Jahr
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Ein digital aufgenommenes biometrisches Lichtbild. Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Beides sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.
© Quelle: picture alliance / dpa
Berlin. Bei den Fotos können sie sich entscheiden, ob sie sich für eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet. Das ist unter anderem wichtig, um das sogenannte Morphing zu verhindern. Dabei verschmelzen die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild, die dann theoretisch jeweils den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen könnten.
Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Passfotos künftig nur noch in der Behörde zu machen, hatte die Inhaber der Foto-Geschäfte auf den Plan gerufen. Sie sahen ihr Geschäftsmodell bedroht.
Der Kinderausweis, der sofort ausgehändigt wird, soll nach dem Willen der Regierung zwar nicht abgeschafft werden. Da er anstatt sechs Jahre künftig nur noch ein Jahr gültig sein soll, werden aber wohl viele Eltern für ihren Nachwuchs gleich den biometriefähigen Reisepass beantragen. Der gilt dann sechs Jahre lang.
Mit neuem Personalausweis werden Fingerabdrücke abgegeben
Ziel der geplanten Änderungen ist, Fälschungen zu erschweren. Auch soll verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte Fotos akzeptieren, die den biometrischen Vorgaben nicht genügen.
Wer einen Personalausweis beantragt, soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, hieß es.
Strafgefangene sollen sich vor ihrer Entlassung einen gültigen Personalausweis besorgen. Denn ohne Ausweis wird die Rückkehr in die Gesellschaft leicht zum Hindernislauf.
Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld “Geschlecht” ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrag diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter “männlich” oder “weiblich” genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht.
RND/dpa