Osterlockdown, Tests, Reiserückkehrer: die neuen Regeln im Überblick

Über Ostern wird der Lockdown schärfer als je zuvor. Urlaubsreisen sind in den Ferien kaum möglich.

Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben beinahe zwölf Stunden verhandelt. Mal in Gruppen, mal zusammen, aber reich an Konflikten. Als Merkel sich in den frühen Morgenstunden an die Pressevertreter wandte, meinte sie: „Wir haben heute noch einmal neu gedacht.“ Doch was ist alles neu? Folgend ein Überblick:

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1. Osterlockdown

Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder Deutschland über Ostern in einen schärferen Lockdown. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen.

Der Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. „Die Regelung erfolgt analog zu Sonn- und Feiertagen“. Das bedeute, dass etwa Tankstellen geöffnet hätten und bestimmte Unternehmen mit entsprechender Genehmigung. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel im engeren Sinne geöffnet bleiben. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

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Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Onlineangebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.

2. Allgemeiner Lockdown verlängert

Der seit Monaten andauernde Lockdown in Deutschland wird angesichts steigender Corona-Infektionszahlen bis zum 18. April verlängert.

3. Testpflicht für Reiserückkehrer per Flugzeug

Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden.

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4. Verschärfung der Maßnahmen in Hotspots

In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sollen die geltenden Corona-Beschränkungen noch einmal verschärft werden. Dazu können Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw zählen.

5. Mehr Tests für Schüler und Lehrer

Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte sollen ausgeweitet werden. Bund und Länder streben „baldmöglichst zwei Testungen pro Woche“ an. Seit Kurzem werden an Schulen und Kitas Selbsttests ausgegeben. Die Verteilung und Organisation läuft regional unterschiedlich gut, und über die praktische Umsetzung wird vielerorts noch diskutiert, beispielsweise über die Frage, ob die Tests zu Hause oder in der Schule stattfinden sollen.

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Es geht dabei vor allem um die einfacher zu handhabenden Tests, ohne tiefen Nasen- oder Rachenabstrich. Daneben werden weiterhin auch herkömmliche Schnelltests angeboten, die von geschultem Personal durchgeführt werden. Rechnerisch würden bei zwei Tests pro Woche für das komplette Kita- und Schulpersonal sowie alle Schüler in Deutschland mehr als 20 Millionen Tests wöchentlich benötigt.

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Zur Organisation des weiteren Betriebs von Schulen und Kitas, etwa zu möglichen Schließungen oder anderen Einschränkungen trafen Merkel und die Ministerpräsidenten keine konkreten Vereinbarungen. Die Länder regeln diese Fragen damit weiterhin in Eigenregie.

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6. Zusätzliche Corona-Hilfen für Firmen

Der Bund plant zusätzliche Corona-Hilfen für Firmen. „Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“, heißt es im Beschlusspapier der Beratungen von Bund und Ländern.

Wie genau diese ergänzenden Hilfen aussehen sollen, blieb zunächst offen. Denkbar sind etwa zusätzliche Programme für besonders betroffene Branche wie den Tourismus oder die Gastronomie.

Der Bund hat in der Krise bereits milliardenschwere Hilfsprogramme beschlossen. Wirtschaftsverbände kritisieren aber immer wieder, Hilfen kämen zu spät an, außerdem sei das Fördersystem zu komplex. Zuletzt hatten sich Bund und Länder auf einen Härtefallfonds geeinigt für Firmen, die bisher durchs Raster fallen.

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7. Corona-Tests für Unternehmen

Bund und Länder setzen hier weiter auf Freiwilligkeit. Anfang April würden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage einer eigenen Erhebung werde die Bundesregierung dann bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung bestehe.

RND/ka/dpa

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