Durchsuchung im Bundesjustizministerium: Gericht erklärt Razzia nachträglich für unzulässig

Kurz vor der Bundestagswahl hatten die Durchsuchungen in den Ministerien für Aufsehen gesorgt - im Bild das Bundesfinanzministerium (Archivbild).

Kurz vor der Bundestagswahl hatten die Durchsuchungen in den Ministerien für Aufsehen gesorgt - im Bild das Bundesfinanzministerium (Archivbild).

Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück hat einen umstrittenen Beschluss zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums im Zusammenhang mit Geldwäsche-Ermittlungen nachträglich aufgehoben.

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Anfang September 2021 waren kurz vor der Bundestagswahl Diensträume und Archive des Ministeriums in Berlin durchsucht worden. Allerdings waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, wie das Landgericht am Donnerstag mit Verweis auf einen Beschluss vom Mittwoch mitteilte (Geschäftszeichen 12 Qs 32/21).

Die Durchsuchungen im Justizministerium, das damals unter der Leitung der heutigen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht stand, sowie am selben Tag im Finanzministerium unter der Leitung des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (beide SPD) hatten kurz vor der Wahl für viel Aufsehen gesorgt. Kritiker sahen darin ein Wahlkampfmanöver.

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Gericht: Vernichtung von Beweismitteln war nicht zu befürchten

Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt, denen zufolge die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin beim Justizministerium telefonisch die Herausgabe eines Schreibens an das Bundesfinanzministerium angefragt - weil das Justizministerium dies ablehnte, erwirkten die Ermittler beim Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss.

Das Landgericht bewertete die Durchsuchung nun allerdings als nicht zulässig und nicht erforderlich. So sei unter anderem weder die Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten gewesen noch habe eine besondere Dringlichkeit bestanden. Außerdem seien das erfragte Schreiben und weitere Beweismittel schon seit einer früheren Durchsuchung im Juli 2020 Teil der Ermittlungsakten gewesen.

Die Auswirkungen der Razzia hätten außerdem nicht im Verhältnis zur Stärke des Verdachts gestanden, hieß es weiter. Es habe keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten im Justizministerium gegeben. Das Ministerium trotzdem dem Verdacht auszusetzen, sich nicht rechtstreu zu verhalten, sei daher geeignet, „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“.

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Aus dem Bundesjustizministerium hieß es schon am Tag der Durchsuchung, das Vorgehen sei „unverständlich und unverhältnismäßig“. Selbstverständlich hätte man die gewünschten Unterlagen auf schriftliche Anforderung herausgegeben. Eine solche Anforderung habe es aber nie gegeben.

RND/dpa

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