Ungarns Parlament hebt Orbáns Corona-Sondervollmachten auf
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Viktor Orbán, Ministerpräsident von Ungarn.
© Quelle: Zsolt Szigetvary/MTI/dpa
Budapest. Ungarns Parlament hat am Dienstag einstimmig ein Gesetz zur Aufhebung der Corona-Sondervollmachten von Ministerpräsident Viktor Orbán beschlossen. Der rechts-nationale Politiker hatte sich diese Ende März, auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie, vom Parlament geben lassen.
Sie waren umfassend und ursprünglich zeitlich unbefristet. Orbán, der zu einem autoritären Regierungsstil neigt, hatte dafür im In- und Ausland viel Kritik erhalten.
Das nun beschlossene Gesetz besagt, dass die Vollmachten aufgehoben sind, sobald die Regierung den im März wegen der Corona-Pandemie verhängten Gefahrennotstand beendet. Orbán hatte angekündigt, dies bis zum 20. Juni zu tun.
Hat sich Orbán ein Schlupfloch gesichert?
Nur mit den Stimmen des Regierungslagers billigte das Parlament in derselben Sitzung ein Durchführungsgesetz zur Aufhebung der Sondervollmachten. Dieses enthält auf fast 250 Seiten Bestimmungen, die es Orban ermöglichen sollen, im Falle von neuen Corona-Ausbrüchen auf flexible Weise Verordnungen zu erlassen.
Menschenrechtler kritisieren, dass sich Orbán auf diese Weise praktisch durch die Hintertür bestimmte Vollmachten fürs Durchregieren sichern wolle. Aus diesem Grund stimmte die Opposition gegen das Durchführungsgesetz.
Orbán hat seine Sondervollmachten sehr umfassend genutzt
Tatsächlich machte Orbán von den bisherigen Vollmachten reichlich Gebrauch, auch in Bereichen, in denen sich kein Zusammenhang zur Pandemie erschließt. Im Laufe von mehr als 100 Verordnungen hat der machtbewusste Regierungschef nach Ansicht von Kritikern den Datenschutz, die Informationspflichten der Ämter und das Arbeitsrecht ausgehebelt.
Den Kommunen, die er bei den Lokalwahlen im Vorjahr an die Opposition verloren hatte, entzog er viel Geld und etliche politische Gestaltungsmöglichkeiten.
RND/dpa