Oppermann will XXL-Bundestag wieder schrumpfen: „Es geht um das Ansehen des Parlamentes“
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Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD): „Keine Reform des Wahlrechts hinzubekommen, ist keine Option.“
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Berlin. Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) will sich mit der gescheiterten Wahlrechtsreform nicht zufrieden geben. Im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärt er, warum es nun um das Ansehen des Parlamentes geht, was der XXL-Bundestag kostet und wie er persönlich sich eine Reform des Wahlrechtes vorstellt.
Herr Oppermann, 709 Abgeordnete sitzen im Deutschen Bundestag, 598 sollten es eigentlich sein. Was ist aus der Wahlrechtsreform geworden, mit der der Bundestag das Wachstum der Überhangmandate begrenzen wollte?
Die Kommission von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat ihre Arbeit eingestellt - ohne Ergebnis. Es gab keinen einvernehmlichen Vorschlag aller Fraktion, und der Vorschlag von Herrn Schäuble war - bei aller Wertschätzung für den Parlamentspräsidenten - kein großer Wurf.
Warum nicht?
Wolfgang Schäuble hat vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise geringfügig, also um 30, zu reduzieren. Der Vorschlag ist richtig, weil er einen gewissen Puffer bei den Mandaten schafft, er geht aber nicht weit genug. Was noch schwerer wiegt: Die einzigen Parteien, die von Wolfgang Schäubles Vorschlag profitieren würden, sind CDU und CSU.
Und nun?
Brauchen wir dringend eine neue Initiative. Keine Reform des Wahlrechts hinzubekommen, ist keine Option. Es geht um die Kosten, um die Arbeitsfähigkeit, vor allem aber geht es um das Ansehen des Parlamentes.
Wie haben sich Kosten des Parlamentes verändert?
Im Jahr 2018 hatten wir einen Kostenanstieg um mehr als 100 Millionen Euro auf 973 Millionen. 2020 werden wir bei über einer Milliarde Euro pro Jahr sein. Demokratie kostet Geld, aber das rechtfertigt keine vermeidbaren Kosten.
Und die Arbeitsfähigkeit?
In den Parlamentsausschüssen haben wir Probleme. Die sind inzwischen riesengroß geworden, teilweise so groß wie kleine Landtage. Der Wirtschaftsausschuss hat 49 Mitglieder, nur zwei weniger als das ganze Landesparlament des Saarlandes. Eine direkte Debatte ohne Formalismen ist da kaum möglich. So sollte es aber nicht sein. Gerade im Ausschuss muss der unmittelbare Austausch der Meinungen und Argumente möglich sein - sonst kann man ja gleich im Plenum diskutieren.
Wie würden Sie das Wahlrecht reformieren?
Mein Vorschlag sieht vor, die Wahlkreise in einem ersten Schritt von 299 auf 240 zu verkleinern. Dadurch hätte man einen Puffer von 59 Mandaten, der mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, oder, wenn diese nicht in ausreichender Menge entstehen, mit Listenkandidaten aufgefüllt werden könnte. In einem zweiten Schritt würde ich die verbleibenden 240 Wahlkreise zu Doppelwahlkreisen zusammenlegen, in denen jeweils ein Mann und eine Frau gewählt werden muss. Dadurch würden wir auch endlich das Problem in den Griff bekommen, dass viel zu wenig Frauen im Parlament vertreten sind.
Gegner ihres Vorschlags glauben, dass die Fokussierung auf das Geschlecht eines Abgeordneten verfassungswidrig sein könnte, weil jeder Abgeordnete ja das ganze Volk repräsentiert.
Ich sehe da kein Problem. In Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es ausdrücklich, der Staat hat den Auftrag, aktiv für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu sorgen.
Wie geht es jetzt weiter?
Mein Unterbezirk hat die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, einen neuen Anlauf zur Reform des Wahlrechts zu unternehmen und dabei auch mit Grünen, FDP und Linken zu verhandeln, wenn die Union sich weiter querstellt. Ich hoffe, dass meine Fraktion das tun wird. Der Bundestag muss zeigen, dass er die Kraft hat, nicht nur gesellschaftliche Probleme zu lösen, sondern auch die im eigenen Bereich.
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Von Andreas Niesmann/RND