Rechnungshof wirft Lindner unangemessene Steuerermäßigung für Oldtimerbesitzer vor
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Eine Oldtimershow in Zagreb.
© Quelle: IMAGO/Pixsell
Berlin. Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor, Besitzer und Besitzerinnen von Oldtimern unangemessen zu subventionieren, und fordert daher umgehend eine Korrektur der Kfz‑Steuer. Ursprüngliches Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, nur solche Oldtimer steuerlich zu entlasten, die als „historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingesetzt würden, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Inzwischen würden im Rahmen der günstigeren Oldtimerbesteuerung aber auch ältere Fahrzeuge subventioniert, die im Alltag als übliche Verkehrsmittel eingesetzt würden, so die Kritik der Rechnungsprüfer.
Dadurch sei die Zahl der Fahrzeuge mit einem H‑Kennzeichen rasant auf das Dreifache des ursprünglich angenommenen Fahrzeugbestandes angewachsen. Die verursachten Mindereinnahmen beziffern die Prüfer auf jährlich 170 Millionen Euro. „In Zeiten des Klimaschutzes ist es weder angemessen noch zeitgemäß, Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen steuerlich zu begünstigen“, kritisiert der BRH. Er halte es daher für „zwingend“ notwendig, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen, fordert der Rechnungshof.
Immer mehr Autos mit H-Kennzeichen
Für ältere Fahrzeuge, die als Oldtimer eingestuft sind, ist seit 1997 bei der Kfz‑Steuer eine Pauschale fällig, die in der Regel niedriger ist als die reguläre Besteuerung nach den üblichen Kriterien wie Hubraum oder Schadstoffemissionen. Der Vorteil kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen. Zudem sind Oldtimer mit H-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen befreit, und zwar unabhängig von ihren individuellen Emissionen.
Laut Bundesrechnungshof führt eine im Jahr 2007 leicht gelockerte Vorschrift dazu, dass immer mehr Alltagsfahrzeuge den Oldtimerstatus erhalten. Während die Bundesregierung anfangs von 135.000 Fahrzeugen ausging, ist der Bestand den Angaben zufolge bis 2020 auf 391.000 angewachsen. „Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten zukünftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen“, heißt es in dem Bericht.
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Der Forderung des Bundesrechnungshofs, die Entwicklung durch eine Gesetzesänderung zu stoppen, kam das Finanzministerium nach Angaben der Prüfer nicht nach. Das Ministerium habe dabei die Darstellung des BRH zurückgewiesen, dass Oldtimer zunehmend im Alltag genutzt würden. Zudem sei die Schadstoffbelastung gering, die von den Oldtimern ausgehe.
Der Rechnungshof bleibt jedoch bei seiner Haltung und fordert erneut eine Gesetzesänderung, auch mit Blick auf den Klimaschutz. „Unbestreitbar übersteigen die durchschnittlichen Emissionen pro gefahrenem Kilometer bei alten Fahrzeugen die der Gesamtflotte um ein Vielfaches“, wird in dem Bericht argumentiert. Deshalb dürften Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen nicht steuerlich begünstigt werden. „Die genaue Anzahl der Oldtimer als Alltagsfahrzeuge ist hierfür letztlich nicht entscheidungsrelevant“, so die Rechnungsprüfer.
Kritik an Luftverkehrsteuer
In einem zweiten Bericht wird ebenfalls das Bundesfinanzministerium kritisiert. Dabei geht es um die Luftverkehrsteuer, die nach Ansicht der Rechnungsprüfer dringend reformiert werden muss. Die Sätze für die Steuer, die sich nach der Flugdistanz richten, werden jährlich reduziert, wenn der Bund Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für den Luftverkehr erzielt – je höher die Erlöse, desto niedriger die Steuersätze. In die Berechnung werden aber auch Versteigerungserlöse von Zertifikaten einbezogen, die auf den Luftfrachtverkehr entfallen, obwohl dieser gar nicht der Luftverkehrssteuer unterliegt.
„Die jährliche Absenkung mindert die Steuereinnahmen und konterkariert die klimapolitischen Lenkungsziele der Luftverkehrsteuer“, kritisiert der Rechnungshof und spricht von Mindereinnahmen in Millionenhöhe. Er warnt zudem vor höheren Ausfällen durch Neuregelungen im europäischen Emissionshandel. Deshalb gebe es „dringenden Handlungsbedarf“ für eine Abschaffung des Absenkungsmechanismus, fordern die Rechnungsprüfer.