Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Strafanzeige gegen Olaf Scholz im Cum-ex-Skandal

Wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung liegt eine Anzeige gegen Olaf Scholz vor.

Wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung liegt eine Anzeige gegen Olaf Scholz vor.

Hamburg. Der renommierte Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate hat im Zusammenhang mit der in den Cum-ex-Skandal verstrickten Warburg-Bank Strafanzeige gegen den Bundeskanzler und früheren Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz erstattet.

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Die Anzeige richtet sich zudem gegen Scholz’ Nachfolger im Rathaus, Peter Tschentscher. In einem Schreiben an den Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuvor auch andere Medien berichtet hatten, wirft der Anwalt den SPD-Politikern Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Scholz darüber hinaus auch falsche uneidliche Aussage vor. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang.

Sprecher: Scholz sieht der Anzeige „gelassen“ entgegen

Scholz habe sich zum Sachverhalt wiederholt und umfassend geäußert, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Freitag in Berlin. Insofern sehe der Kanzler allem Weiteren „gelassen“ entgegen. Scholz hat den Verdacht, als Bürgermeister Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg-Bank genommen zu haben, stets zurückgewiesen – ebenso wie Tschentscher.

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In der Vergangenheit waren bereits Strafanzeigen gegen Scholz und Tschentscher erstattet worden. Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im vergangenen Jahr mangels Tatverdachts eingestellt. Nach dem Eingang der neuen Anzeige werde nun geprüft, „ob sich aus dieser strafrelevante neue Erkenntnisse ergeben“, sagte eine Sprecherin.

In der knapp 40-seitigen Anzeige führt Strate aus, dass die Hamburger Finanzverwaltung 2016 aufgrund bereits vorliegender Erkenntnisse über Cum-ex-Geschäfte der Warburg-Bank nicht hätte auf eine Rückforderung von zu unrecht erstatteten Kapitalertragsteuern verzichten dürfen. Der mit Billigung des damaligen Finanzsenators Tschentscher vorgenommene Verzicht sei „nicht etwa eine „knallharte Rechtsentscheidung“, sondern ein Willkürakt – strafrechtlich als Beihilfe zur Steuerhinterziehung (...) zu bewerten“, schreibt der 71-Jährige.

Laut Strafgesetzbuch werde für den Straftatbestand des Geschehenlassens einer Straftat durch einen Untergebenen „eine Pflichtenkette bis zum Minister gespannt und damit eine Erfolgsabwendungspflicht für diesen bejaht, wenn er von der Straftat eines Untergebenen Kenntnis erlangt“, erklärt Strate. „Das Gleiche muss auch für den Fall eines steuerrechtswidrigen Verzichts auf Rückforderungsbeträge durch ein Finanzamt gelten – wenn der Finanzsenator als oberster Dienstherr davon Kenntnis erlangt, hat er die Befugnis und die Pflicht, einzuschreiten.“

Dem früheren Bürgermeister Scholz wirft der Strafrechtler vor, im vergangenen Jahr vor dem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum Cum-ex-Skandal nicht die Wahrheit gesagt zu haben, als er angab, sich nicht mehr an Treffen mit den Eigentümern der Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in den Jahren 2016 und 2017 erinnern zu können. „Das ist nicht ansatzweise glaubhaft.“

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Die beiden Banker hatten bei den Gesprächen deutlich gemacht, dass die Steuerrückforderungen nach ihrer Ansicht ungerechtfertigt seien und die Bank in Schieflage bringen könnten. Die Treffen waren erst 2020 durch die Veröffentlichung von Auszügen aus den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten privaten Tagebüchern von Olearius bekannt geworden. Bei dem ersten Treffen mit Scholz 2016 wurde bereits wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften gegen Olearius ermittelt.

Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Eine zweite Rückforderung in Höhe von 43 Millionen Euro war ein Jahr später kurz vor Eintritt der Verjährung erst auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums und gegen den erkärten Willen der Hamburger Behörden erhoben worden.

Strate zufolge war Scholz auch in einem zur Vorbereitung des Treffens mit den Gesellschaftern im September 2016 von der Wirtschaftsbehörde erarbeiteten Papier auf die mögliche Verstrickung der Bank in kriminelle Aktiengeschäfte mit einem Volumen von bis zu 150 Millionen Euro hingewiesen worden.

Vor dem Untersuchungsausschuss habe Scholz im April vergangenen Jahres dann wenigstens 40-mal bekräftigt, dass er keinerlei Erinnerung an die Gespräche mehr habe, schreibt der Jurist. Eine völlige Erinnerungslosigkeit – wie sie Scholz für sich in Anspruch nehme – sei eine Erscheinung, die in der Aussage- und Gedächtnispsychologie nur gelegentlich im Rahmen einer posttraumatischen Belastungsstörung diagnostiziert werde. „Dafür gibt es hier keine Anhaltspunkte.“

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RND/dpa

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