Hitlergruß, SS‑Uniform, Devotionalien

Unteroffizier sorgt für NS‑Skandal im österreichischen Bundesheer

Soldaten des österreichischen Bundesheeres stehen Wache vor der französischen Botschaft in Wien. (Archivbild)

Soldaten des österreichischen Bundesheeres stehen Wache vor der französischen Botschaft in Wien. (Archivbild)

Wien/Hannover. Ein Skandal um einen Unteroffizier, der unter anderem NS‑Devotionalien gesammelt und mehrfach den Hitlergruß gezeigt hat, erschüttert das österreichische Bundesheer. Obwohl der Berufssoldat rechtskräftig verurteilt wurde, muss er aber nicht mit einer Entlassung rechnen. Zuerst berichtete darüber der österreichische „Kurier“.

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Demnach bestellte sich der Unteroffizier im Internet Devotionalien mit Hakenkreuzen und SS‑Runen sowie eine personalisierte Urkunde mit Namen und dem Dienstgrad „Obersturmbannführer“. Zudem habe sich der Mann eine SS‑Uniform gebastelt und diese auch öffentlich zur Schau gestellt. Nicht zuletzt gebe es mehrere Fotos von dem Soldaten, wie er den Hitlergruß zeigt – unter anderem vor Kameraden in seiner Wiener Kaserne.

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Wegen dieser Vergehen musste sich der Soldat vor einem Landesgericht sowie der Bundesdisziplinarbehörde verantworten. Nach seiner Verurteilung musste der Mann knapp 5000 Euro Strafe zahlen – darf jedoch weiter im Dienst bleiben. Im Entscheidungstext der Disziplinarbehörde werden diverse Vergehen aufgeführt, die dem Mann zur Last gelegt wurden.

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Hitlergruß, SS‑Uniform, Nazi-Devotionalien

So stellte der Soldat zwischen 2014 und 2015 eine SS‑Uniform her. Diese trug er mindestens fünfmal, machte Fotos mit der Bekleidung und speicherte diese auf einem Datenträger. Zwischen 2017 und 2018 zeigte er demnach nationalsozialistische Devotionalien – inklusive Hakenkreuz. Dazu zeigte der Soldat zwischen 2019 und 2020 den Hitlergruß in mehreren Fällen. Und nicht zuletzt bewahrte er 48 Knallpatronen für das Sturmgewehr 77 im Schreibtisch der dienstlichen Kanzlei sowie fünf Knallkörper aus Heeresbestand an seinem Wohnsitz auf.

Dennoch durfte der Unteroffizier weiter im Dienst bleiben. Woran liegt das? „Wenn zwei staatliche Stellen entscheiden, dass keine Entlassung durchzuführen ist, hätte eine Entlassung des Bundesheers vor keinem Gericht Bestand“, sagte Michael Bauer, Sprecher des österreichischen Bundesheeres, dem „Spiegel“. Laut Gesetz würde ein Beamter „bei einer Freiheitsstrafe über einem Jahr“ aus dem Dienst entlassen. Da dies beim verurteilten Unteroffizier nicht der Fall sei, sei er auch nicht entlassen worden, fügte Bauer hinzu.

Arbeitet der Soldat bald in der Feldküche?

Die Bundesdisziplinarbehörde hätte laut den Berichten durchaus eine Entlassung erwirken können, beließ es jedoch bei der Disziplinarstrafe – weil der Soldat geständig war. Demnach habe der Damm „glaubhaft“ beteuert, „dass es ihm sehr leidtue und ein derartiges inakzeptables Verhalten nicht mehr vorkommen würde“, heißt es in der Begründung der Entscheidung der Behörde. Zudem soll er in einigen Fällen unter Alkoholeinfluss gehandelt und die Knallkörper „versehentlich“ mit nach Hause genommen haben. Lediglich im Falle der SS‑Uniform gab es demnach Zweifel an tatmildernden Umständen.

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Dennoch habe der Mann „seine Verlässlichkeit verloren“, sagte der Bundesheersprecher dem „Spiegel“. Deshalb dürfe er nicht in seinen alten Job, der Kommunikations- und Informationstechnik, zurückkehren. Stattdessen könnte der Unteroffizier bald in der Feldküche tätig werden. Dies sei ein Bereich, in dem er die Verlässlichkeit nicht benötige.

RND/sic

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