Nord Stream 2 nimmt weitere Hürde auf dem Weg zur Betriebserlaubnis

Blick auf Rohrsysteme und Absperrvorrichtungen in der Gasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern.

Blick auf Rohrsysteme und Absperrvorrichtungen in der Gasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern.

Berlin. Die Nord Stream 2 AG hat einen weitere Hürde auf dem Weg zur Inbetriebnahme ihrer Ostsee-Pipeline genommen, die russisches Erdgas nach Deutschland und weiter in die EU befördern soll. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens eine Analyse der Versorgungssicherheit abgeschlossen und am Dienstag an die für die Zulassung der Pipeline zuständige Bundesnetzagentur übermittelt. Kernaussage: Die Erteilung einer Zertifizierung für Nord Stream 2 gefährdet die Sicherheit der Gasversorgung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union nicht.

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Genau das sollte das Ministerium in diesem Teilschritt des Zertifizierungsverfahren analysieren und hat dazu im Vorfeld auch EU-Nachbarstaaten konsultiert, darunter alle drei baltischen Republiken, Polen, Tschechien und Österreich. Wie eine Sprecherin des Ministeriums dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte, hätten nicht alle in die Konsultationen einbezogenen Länder Stellungnahmen abgegeben. Aber alle abgegebenen Statements seien in die Analyse eingegangen.

Laut Energiewirtschaftsgesetz ist eine Versorgungssicherheitsanalyse durch das Bundeswirtschaftsministeriums dann erforderlich, wenn es um einen Transportnetzbetreiber aus einem Nicht-EU-Staat geht.

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Bereits zuvor hatte bereits das Bergamt Stralsund die technischen Parameter der Pipeline geprüft und keine Beanstandungen gemeldet. Die Nord Stream 2 AG selbst hat vor einiger Zeit damit begonnen, Gas in die Leitung zu füllen, um die nötigen Druckverhältnisse herzustellen, die für den regulären Erdgas-Transport nötig sind.

Ausstehend im Zertifizierungsverfahren der Bundesnetzagentur sind jetzt noch die regulatorischen Voraussetzungen, die notwendig sind, damit über die Pipeline Gas in den EU-Binnenmarkt transportiert, dort verkauft und gehandelt werden darf. Dabei geht es um die EU-Gasrichtlinie von 2019, die vorsieht, das der Betreiber einer Pipeline nicht mit dem Händler identisch sein darf. Es geht um die Entflechtung von Vertrieb und Betrieb.

Im Fall von Nord Stream 2 ist das die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug in der Schweiz eine 100-prozentige Tochter des russischen Energieriesen Gazprom.

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht für die Gesamtdauer des Verfahrens, das Anfang September begann, einen Zeitraum von vier Monaten vor.

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