Noch vor der Bundestagswahl Entscheidung über SMS-Warnsystem für Deutschland?
/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/XEM7O6HW2ZHC3EZKEMZFGWYKI4.jpg)
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) spricht bei der Vorstellung der „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ in Berlin.
© Quelle: Getty Images
Berlin. Zur Vorsorge für den Fall künftiger Krisen hat das Bundeskabinett am Mittwoch den ersten Teil seiner neuen Strategie für den Bevölkerungsschutz beschlossen. Durch die Flutkatastrophe der vergangenen Woche wurde deutlich, dass in diesem Bereich eine bundesweite Vorsorge notwendig ist.
Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Westen Deutschlands geht Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) davon aus, dass die Bevölkerung vor Gefahren künftig auch per SMS gewarnt wird. Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, habe zur Warnung per Cell Broadcasting bereits im Frühjahr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin. Schuster gehe davon aus, dass das noch vor der Bundestagswahl am 26. September erwartete Ergebnis positiv sein werde.
Beim Cell Broadcasting wird ähnlich wie bei einer SMS eine Nachricht an Handynutzerinnen und ‑nutzer verschickt – und zwar an alle Empfängerinnen und Empfänger, die sich zu dem Zeitpunkt in der betreffenden Funkzelle aufhalten. Datenschützerinnen und ‑schützer halten diese Technologie, die in vielen anderen Staaten bereits genutzt wird, für relativ unbedenklich.
Für die Warnung vor akuten Gefahren sei ein Mix aus analogen und digitalen Methoden notwendig, von Sirenen bis hin zu Hightech-Lösungen, betonte Seehofer. Sirenen allein seien kein Allheilmittel, denn „es reicht ja nicht aus, nur akustisch zu warnen, die Bevölkerung muss ja auch wissen, was sie tun soll“.
Die Ressourcen des bislang hauptsächlich für den Verteidigungsfall zuständigen BBK sollten in Zukunft besser genutzt werden, sagte Seehofer. Zusätzlich zur Umsetzung eines dafür bereits im März vorgelegten Konzepts zur Neuausrichtung der Bonner Behörde werde es dafür im Herbst möglicherweise auch „eine kleine Gesetzesänderung“ geben müssen.
Auch als Lehre aus der Corona-Krise wurde ein erster Schritt beschlossen: Der Aufbau der „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“. Diese Reserve soll den Bedarf des Gesundheitssektors und des Bundes für bis zu sechs Monate decken. Sie soll auch Hilfe ermöglichen, wenn andere Staaten in Not geraten.
Zunächst soll die Reserve mit bereits vorhandenen Produkten bestückt werden, zum Beispiel mit Handschuhen, Masken und Schutzanzügen. Diese Reserve sei teuer, aber notwendig.
Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 waren Schutzmasken und anderes Material wie Atemgeräte zum Schutz vor dem Virus in Deutschland knapp. Deshalb hatte die Bundesregierung den Entwicklung einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ beschlossen, die an 19 Standorten in Deutschland mit wichtigem Material wie Schutzmasken aufgebaut werden sollte.
Verschiedene Bereiche
Die „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ sei für verschiedene Szenarien gedacht: Für zukünftige Pandemien, für Katastrophen wie die Überflutungen der vergangenen Woche, für den Verteidigungsfall oder auch, wenn Lieferketten unterbrochen werden.
„Die Bilder der Zerstörung sind erschütternd. Meine Gedanken sind bei den Familien, bei den Opfern, bei all denjenigen, die viel verloren haben“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch.
Merkel zu Hochwasser: „Erschreckende Schäden, entsetzliche Zustände“
Nach der Hochwasserkatastrophe hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag Bad Münstereifel besucht.
© Quelle: Reuters
Auch über die Aufgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BBK) und das Technische Hilfswerk (THW) wurde gesprochen. Das BBK soll beispielsweise Vorschläge machen, welche Materialen beschafft werden müssen. So soll ein nationales Kompetenzzentrum ausgebaut werden, so Innenminister Horst Seehofer (CSU). Bisher tragen bei solchen Ereignissen die Länder die Verantwortung.
Das THW soll sich um die fachgerechte Lagerung der Medikamente und der Schutzausrüstung kümmern. Im Katastrophenfall liegt künftig außerdem die Verteilung von Gütern in der Kompetenz des THW.
RND/lr/dpa