Niedersachsen: Gericht kippt 2G-Regelung im Einzelhandel
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In Niedersachsen kippt das Oberlandesgericht Lüneburg die 2G-Regel für den Einzelhandel.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Hannover. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Ein Unternehmen hatte gegen die entsprechende Rechtsvorschrift in der niedersächsischen Verordnung geklagt. Der Gerichtsbeschluss gilt ab sofort und ist nicht anfechtbar.
Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag. Die 2G-Regelung im Einzelhandel sei „kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.
Seit dem vergangenen Sonntag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten. Ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, hatte umgehend dagegen geklagt.
Niedersachsen: 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt
Für Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt.
© Quelle: dpa
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die 2G-Regelung für den Einzelhandel zu viele Ausnahmen zulasse. „Allein im von der 2G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel findet der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt.“ Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um eine größere Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erreichen. Darüber hinaus könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen.
Landesweiter Kontrolltag zur 3G-Regel im ÖPNV
Seit Donnerstagmorgen werden in Niedersachsen Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Regel und der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr durchgeführt. Busse und Bahnen dürfen derzeit laut den nachgeschärften Corona-Vorschriften nur von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten benutzt werden. Das Innenministerium in Hannover hatte dazu einen landesweiten Kontrolltag angekündigt. Die vierte Pandemiewelle schwäche sich aktuell zwar etwas ab – die Zahlen seien aber nach wie vor auf einem viel zu hohen Niveau, hieß es aus dem Ressort von Innenminister Boris Pistorius.
„Leider kommt es weiterhin zu Verstößen und sogar aggressivem Verhalten gegenüber dem kontrollierenden Zugpersonal“, sagte der SPD-Politiker. Gerade in Bussen und Bahnen, auf deren Nutzung viele Menschen angewiesen sind, sei es wichtig, die Regeln einzuhalten.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt für alle Fahrgäste 3G vor. Außerdem muss in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Stationen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder. Erste Kontrollen soll es schwerpunktmäßig auf den Nahverkehrslinien in größeren Städten geben.
RND/HAZ