Ärztepräsident Reinhardt protestiert gegen Testpflicht für geimpftes Praxispersonal
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Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin. Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat bei Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegen eine bisher wenig beachtete Neuregelung im Infektionsschutzgesetz protestiert, die eine Testpflicht auch für geimpftes Praxispersonal vorsieht. „Es ist völlig unverständlich und medizinisch nicht nachvollziehbar, warum dreifach geimpfte Teams einer Praxis täglich getestet werden sollen“, schrieb Reinhardt in einem Brief an Spahn, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Diese Vorgabe, die sich aus der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergebe, habe man mit „größter Verwunderung“ zur Kenntnis genommen. „Vergangene Woche erlebten wir ein kommunikatives Desaster zur Impfstoffbestellung und jetzt diese als bürokratische Gängelung empfundene Entscheidung“, so der Ärztepräsident, der hinzufügte: „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit ihren Teams am Limit, lassen sich von unbelehrbar Ungeimpften beschimpfen und halten – nebenbei – die Versorgung aufrecht“, erklärte Reinhardt. „Was passiert, wenn diese Berufsgruppen nun aufgeben?“, fragte der Präsident der Bundesärztekammer.
Reinhardt kritisierte zudem, dass die Testergebnisse dann auch noch an die „völlig überlasteten“ Gesundheitsämter gemeldet werden sollten. Es gebe darüber hinaus gar nicht ausreichend Testmaterial. Der Ärztepräsident appellierte an Spahn, sich für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes einzusetzen.
Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz ist seit Mittwoch in Kraft. Es sieht auch Testpflichten in Pflegeheimen, eine bundesweite 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen, eine Homeoffice-Pflicht sowie in Abhängigkeit von der regionalen Infektionslage stärkere Beschränkungen wie 2G oder 2G plus (Test trotz Impfung) vor.