Kann Tönnies die neuen Regeln für die Fleischindustrie umgehen?
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Kann Tönnies die neuen Regeln in der Fleischindustrie umgehen?
© Quelle: imago images/Noah Wedel
Berlin. Das Bundesarbeitsministerium hat Befürchtungen zurückgewiesen, die neuen Regeln für die Fleischindustrie könnten durch Ausnahmeregeln im Gesetzentwurf von den Unternehmen umgangen werden.
“Es wird der Fleischindustrie nicht gelingen, unser Gesetz zu umgehen. Es ist wasserdicht”, sagte Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). “Unser Gesetzentwurf ist eindeutig. Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen.”
Zuvor war Kritik laut geworden, Deutschlands größter Fleischverarbeiter Tönnies könne versuchen, mit Firmenneugründungen die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Branche ab 2021 zu umgehen. Tönnies hatte zuletzt 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück ins Handelsregister eintragen lassen.
Kampf gegen Ausbeutung
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch das Gesetz aus dem Bundesarbeitsministerium auf den Weg gebracht, mit dem – nach dem Schock über massenweise Coronainfektionen unter anderem bei Tönnies – die Arbeits- und Lebensbedingungen von osteuropäischen Mitarbeitern in der deutschen Fleischindustrie verbessert werden sollen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte mit der Union hart über die Einzelheiten des Gesetzes gerungen.
“Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig”, erklärte Böhning. Das gelte für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021 und für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. “Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.” Der Staatssekretär sagte, diese Ausnahme sei “umgehungsfest”.
Man müsse sich das nur einmal praktisch vorstellen, erläuterte Böhning. “Ein Unternehmen hat etwa 9000 Mitarbeiter, bei ihm werden etwa 100.000 Schweine wöchentlich geschlachtet. Es könnte natürlich versuchen, alle Mitarbeiter jeweils in 49er-Einheiten aufzuteilen, die dann aber auch unter Einhaltung aller Hygiene- und Kühlvoraussetzungen räumlich getrennt werden müssten.” Der Staatssekretär sagte: “Allein das ist schon unrealistisch.”
Böhning führte zudem aus: “Damit man eine Chance hätte, neu gegründete Unternehmen als Handwerksbetriebe anerkennen zu lassen, müssten die einzelnen Unternehmen die relevanten Arbeitsschritte alle selbst unternehmen.” Der finanzielle Vorteil der industriellen Produktion liege aber gerade in der Arbeitsteilung, sagte der Staatssekretär. “Davon abgesehen ist es unrealistisch, in so kleinen Einheiten den Schichtbetrieb organisieren zu können, den man nun mal braucht.”
Die Sache mit der Handwerksrolle
Hinzu komme, so Böhning weiter: Wer Handwerksunternehmen gründen wolle, müsse sie alle in die Handwerksrolle eintragen – mit zahlreichen Prüfverpflichtungen. Der Meisterpflicht müsse nachgekommen werden - in allen Schichten.
Arbeitsminister Heil: Werden in der Fleischindustrie gründlich aufräumen
Die Bundesregierung brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg.
© Quelle: Reuters
Der Staatssekretär betonte: “Man kann noch so viele Tochterunternehmen gründen. Mit unserem Gesetz ist klar, dass diese Tochterunternehmen keine Werkvertrags- oder Leiharbeitsverträge mehr schließen dürfen. Sie müssen normale Arbeitnehmer beschäftigen.” Die Unternehmen dürften auch nicht den einen Beschäftigten eines Tochterunternehmens mal eben an ein anderes verleihen. “Der Inhaber muss stets die Verantwortung für eigene Mitarbeiter übernehmen.”
Tönnies wies übrigens jegliche Vorwürfe zurück, er wolle das neue Gesetz umgehen. Das Unternehmen habe angekündigt, alle Mitarbeiter in den Kernbereichen der Produktion direkt anzustellen, sagte ein Konzernsprecher. Dabei bleibe es uneingeschränkt.