Neue Corona-Regeln: Müssen Arbeitnehmer jetzt ins Homeoffice?

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Verordnung zum Thema Homeoffice in der Pandemie auf den Weg gebracht.

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Verordnung zum Thema Homeoffice in der Pandemie auf den Weg gebracht.

Berlin. Nach dem Bund-Länder-Beschluss für eine verbindlichere Regelung zum Homeoffice hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schon am Mittwoch eine entsprechende Rechtsverordnung unterzeichnet. Mehr Homeoffice soll zu weniger Kontakten in Büros und im öffentlichen Nahverkehr führen. Arbeitgeber sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden. Fragen und Antworten zur Verordnung:

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Was ist das Ziel der Bundesregierung mit den neuen Regeln zum Arbeitsschutz und zum Homeoffice?

Die Bundesregierung will angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen im Land Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren – und da, wo sie doch stattfinden, den Schutz verbessern. Dabei spielt, ähnlich wie bei den Entscheidungen in Sachen Schule, die Angst vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko durch Virusmutationen eine Rolle. Gleichzeitig geht es darum, Betriebe nicht komplett zu schließen, sondern ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, um den wirtschaftlichen Schaden durch die Pandemie nicht noch mehr zu vergrößern.

Was steht genau zum Thema Homeoffice in der Verordnung des Arbeitsministers?

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„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, heißt es in dem Verordnungstext.

Das heißt: Wer von der Tätigkeit her im Homeoffice arbeiten kann, soll es in der Pandemie auch dürfen. Das gilt ganz sicher nicht für den Industriearbeiter, der in der Halle etwas montieren muss. Aber für viele, die im selben Unternehmen im Büro arbeiten, schon. „Wo immer es geht, sollten wir die Möglichkeiten und Potenziale des Homeoffice jetzt nutzen, um einen Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu leisten“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Was ist, wenn der Arbeitgeber Homeoffice nicht anbieten will – auch wenn der Arbeitnehmer es für betrieblich möglich hält?

Heil empfiehlt, zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. So vorhanden, sei es klug, sich an den Betriebsrat zu wenden. Für die Kontrolle der Regeln sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder zuständig.

Zwingt die Verordnung Arbeitnehmer, ins Homeoffice zu wechseln?

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Nein. Sie stärkt die Stellung derjenigen, die in der Pandemie im Homeoffice arbeiten wollen – und bei denen der Arbeitgeber bisher Ablehnung signalisiert hat. Die Bundesregierung appelliert auch ausdrücklich an die Menschen, diese Möglichkeit jetzt wahrzunehmen.

Dadurch, so argumentiert die Regierung, werde ja auch nicht nur die Zahl der Kontakte in den Betrieben reduziert. Auch die Busse und Bahnen seien dann leerer. Deswegen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch an die Arbeitgeber appelliert, bei denen, die in den Betrieb kommen müssen, versetzte Zeiten für den Arbeitsbeginn zuzulassen.

Wann tritt die neue Verordnung in Kraft?

Voraussichtlich am kommenden Mittwoch. Sie gilt dann befristet bis zum 15. März.

Was gilt beim Arbeitsschutz für diejenigen, die in die Betriebe kommen?

Schon bislang gilt in der Pandemie: Am Arbeitsplatz soll der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch in Kantinen und Pausenräumen gilt der Mindestabstand von 1,5 Meter. Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen zur Verfügung stellen. Regelmäßiges Lüften ist Pflicht.

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Was gilt jetzt noch zusätzlich?

Neben der neuen Regelung zum Homeoffice gelten befristet bis zum 15. März auch strengere betriebliche Arbeitsschutzregeln. Konkret bedeutet das: Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, dann müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Ist mit der Verordnung auch der Streit in der Bundesregierung über ein Recht auf Homeoffice oder zumindest neue Regeln für mobiles Arbeiten beigelegt?

Nein. Es geht jetzt wirklich nur um eine Übergangsregelung für den Kampf gegen die Pandemie. Der politische Streit über ein generelles Recht auf Homeoffice geht weiter.

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