Bund-Länder-Beschlüsse: Das sind die Corona-Regeln im November
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Tisch und Stühle stehen vor einem geschlossenen Restaurant in Frankfurt am Main - Bund und Länder einigen sich darauf, die Gastronomie bis Ende November zu schließen.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Berlin. Das Ziel ist klar: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne zu große Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten - und vorerst bis Monatsende gelten.
- In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.
- Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
- Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Lockdown 2.0 - Bund und Länder beschließen drastische Maßnahmen
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf die Schließung vieler Einrichtungen für den gesamten November geeinigt.
© Quelle: Reuters
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- Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind im November nicht erlaubt. Übernachtungen sollen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gestattet werden.
- Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.
- Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.
- In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- undBehinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.
RND/dpa