Neue Abgasnorm – Autofahrer müssen deutlich mehr Kfz-Steuer zahlen
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Der neue Abgastest lässt die Kfz-Steuer steigen.
© Quelle: dpa
Berlin. Die Einführung der strengeren Abgastests nach der sogenannten WLTP-Norm im September 2018 hat zu einer deutlichen Erhöhung der Kfz-Steuer geführt. Das geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Betrug die durchschnittlich erhobene Steuer bei erstmals zugelassenen Fahrzeugen ein Jahr vor der Umstellung im September 2017 noch 150 Euro, kletterte sie ein Jahr nach der Einführung im September 2019 um 40 Prozent auf 210 Euro. Die Gesamteinnahmen aus der Kfz-Steuer stiegen von 8,9 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 9,4 Milliarden Euro in 2019. Das ist ein Plus von fünf Prozent. Die Höhe der Kfz-Steuer ist an den CO₂-Ausstoß gekoppelt.
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“Gerechtere Besteuerung”
Seit Anfang 2020 ist dem Bericht zufolge die durchschnittlich gezahlte Kraftfahrzeugsteuer wieder gesunken, und zwar bis Juni auf 201 Euro. Das führt das Ministerium vor allem darauf zurück, dass der Anteil von Pkw mit alternativen, klimafreundlicheren Antriebsarten gestiegen ist. “Die Grundlagen der Kraftfahrzeugsteuerbemessung können dazu beitragen, das Interesse an potenziell möglichst emissionsarmen Pkw zu fördern”, heißt es in dem Bericht an den Bundestag. Die an die CO₂-Prüfwerte des WLTP-Verfahrens anknüpfende Besteuerung belaste die einzelnen Pkw nunmehr gerechter und wecke bereits ein stärkeres Interesse an klimafreundlicheren Fahrzeugen, so das Ministerium.
Die WLTP-Norm gilt als wesentlich realitätsnäher als das alte NEFZ-Verfahren. Dieses war in Verruf geraten, weil der tatsächliche Spritverbrauch der Fahrzeuge und damit auch der Abgaswert in der Regel deutlich höher lagen als von den Herstellern selbst angegeben.
Laut Ministeriumsstatistik wurden bei 98 Prozent der Neuzulassungen nominal höhere Abgaswerte gemessen als nach dem alten NEFZ-Verfahren. Bei der Hälfte der Neuzulassungen lagen die Abweichungen im Bereich bis 20 Prozent, bei etwas mehr als 40 Prozent der Fälle zwischen 20 und 30 Prozent sowie bei etwas mehr als sieben Prozent der Fälle über 30 Prozent.
Die Kfz-Steuer bemisst sich an den CO₂-Emissionen und dem Hubraum. Ab dem kommenden Jahr wird die Steuer stärker als bisher an den Emissionen ausgerichtet. Bisher gilt bei der Besteuerung von Pkw für CO₂-Werte oberhalb von 95 g/km ein einheitlicher Steuersatz von 2 Euro je g/km.
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 gelten dann ansteigende Steuersätze: Je höher der CO₂-Wert, desto höher der Satz. So steigt der Steuersatz von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) auf 4 Euro je g/km in Stufe 6 (über 195 g/km).