Änderungen im Juni 2020: Kontaktbeschränkungen, Reisen ins Ausland, Kündigungsschutz für Mieter

Das Kanzleramt will die Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni ausweiten, stellt gleichzeitig aber auch einige Lockerungen ab 6. Juni in Aussicht.

Das Kanzleramt will die Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni ausweiten, stellt gleichzeitig aber auch einige Lockerungen ab 6. Juni in Aussicht.

Im Juni gibt es wieder zahlreiche Neuerungen für Verbraucher, die insbesondere angesichts der Corona-Krise einen hohen Stellenwert für die Menschen in Deutschland haben. Angefangen bei den derzeitigen Kontaktbeschränkungen, über die Planung des Sommerurlaubs, bis hin zu geplanten Konjunkturpaketen hält der Monat einiges bereit. Die Änderungen im Überblick.

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Kontaktbeschränkungen ab 6. Juni: Verlängerung mit Lockerungen

Ursprünglich galten die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni 2020. Das Kanzleramt will diese nun bis Ende Juni ausweiten, stellt gleichzeitig aber auch einige Lockerungen ab 6. Juni in Aussicht. Demnach sollen sich laut einer Beschlussvorlage von Kanzleramtschef Braun wieder bis zu zehn Personen treffen dürfen, nach Möglichkeit im Freien. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist weiterhin Pflicht in öffentlichen Bereichen wie etwa im Personennahverkehr oder in Supermärkten.

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Auslandsreisen und Reisewarnung: Einreisebestimmungen werden in vielen Ländern gelockert

Mit dem Sommer rückt auch die Reiselust näher, derzeit gibt es bezüglich Reisen ins Ausland jedoch noch viele Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie. Erste Länder lockern ihre Einreisebestimmungen für Touristen bereits ab Juni, darunter etwa:

  • Griechenland: Ab 15. Juni soll es Flüge aus dem Ausland nach Athen geben
  • Frankreich, Österreich, Schweiz: Die Grenzen sollen ab 15. Juni wieder geöffnet werden

Die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung läuft zum 14. Juni aus. Für 31 europäische Staaten soll diese ab 15. Juni aufgehoben werden, sofern die weitere Entwicklung der Corona-Krise dies zulässt. Die 31 Staaten umfassen die 26 Partnerländer Deutschlands in der EU sowie Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, also Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Konjunkturpaket für Familien: 300 Euro Familienbonus pro Kind

Bundesfinanzminister Scholz plant einen sogenannten “Familienbonus”, um die eingebrochene Kaufkraft von Familien und ihren Kinder anzukurbeln. Eingeplant sind einmalige 300 Euro pro Kind, für den Bund wären dies rund fünf bis sechs Milliarden Euro als Teil des Konjunkturpakets im Juni. Die NRW-Landesregierung spricht sogar von einem doppelt so hohen Bonus, der demnach bei 600 Euro pro Kind liegen soll.

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Konjunkturpaket für Autos: Autokaufprämie

Aufgrund der Corona-Krise ist die Nachfrage nach neuen Autos stark gesunken. Durch Kaufprämien erhofft sich die Branche wieder neuen Auftrieb. So sollen Prämien für E-Autos erhöht werden, zusätzlich soll es aber auch Anreize zum Kauf moderner Benziner und Diesel geben. Allerdings ist die Kaufprämie umstritten. Während der Deutsche Gewerkschaftsbund die Idee unterstützt, lehnen einige Wirtschaftsexperten eine Corona-Prämie für Autos ab.

Konjunkturpaket für Firmen: Hilfe für Hotels, Restaurants, Künstler und Reisebüros

Während die Bundesregierung ihre Hilfsprogramme für Künstler, Schausteller, Gastwirte, Hotels und Reisebüros ausweiten will, wünscht sich die Wirtschaft eine Ausweitung des sogenannten Verlustrücktrags, damit Firmen ihre Verluste in diesem Jahr mehr als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. So käme schnell Geld in die Kassen, zudem gingen mit der Ausweitung auch Erleichterungen bei Abschreibungen sowie ein Abbau staatlicher Bürokratie einher.

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Beraten will der Koalitionsausschuss über die Konjunkturpakete nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP am 2. Juni.

Mietschulden und Kündigungsschutz für Mieter

Mieter, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Miete nicht bezahlen können, müssen bis Ende Juni weiterhin keine Kündigung befürchten. Die Regelung gilt sowohl für private Mieter als auch für Gewerbemieter und Pächter.

Wichtig: Die Zahlung der Miete bleibt grundsätzlich bestehen und wird nur aufgeschoben, nicht erlassen. Spätestens nach zwei Jahren, also dem 30. Juni 2022, müssen die entstandenen Schulden beglichen sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter dem Mieter kündigen.

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Pausierungen bei Ratenzahlungen

Bei Verbraucherdarlehensverträgen, die vor dem 15. März geschlossen wurden, haben Verbraucher die Möglichkeit, diese maximal drei Monate zu pausieren. Diese Möglichkeit besteht noch bis zum 30. Juni 2020 und umfasst sowohl Rückzahlungs-, als auch Zins- und Tilgungsleistungen.

Zahlungsaufschub bei Strom, Energie und Telefonrechnungen

Auch bei laufenden Kosten wie Strom und Wasser erhalten Verbraucher derzeit einen Zahlungsaufschub, wenn sie ihre Rechnungen aufgrund der Corona-Krise nicht zahlen können. Die Regelung gilt nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen worden sind – zu diesem Zeitpunkt waren die Folgen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar.

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Hilfe für den Mittelstand: Milliardenpaket für mittelständische Betriebe

Wirtschaftsminister Altmaier will den Mittelstand mit einem umfangreichen Hilfspaket noch stärker unterstützen. Demnach sollen Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50.000 Euro erhalten können. Die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe, die von den Corona-Auflagen betroffen sind, soll auf diese Weise gesichert und unterstützt werden.

Kitas in NRW: Eingeschränkter Regelbetrieb ab 8. Juni

In Kindertagesstätten und bei Tageseltern wird das coronabedingte Betreuungsverbot zum 8. Juni komplett aufgehoben, auch die Notbetreuung wird aufgelöst.

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Bahntickets umtauschen: Bis 30. Juni sind Stornierungen möglich

Wer ein Ticket zum Super Sparpreis oder Sparpreis der Deutschen Bahn vor dem 13. März gekauft hat, kann die Fahrt noch bis Ende Juni stornieren. Gültig ist die Regelung aber nur für Reisen, die zwischen dem 13. März und dem 4. Mai geplant waren. Alternativ können die Tickets bis zum 31.10.2020 genutzt werden.

RND/do

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