Prozess um Neonazis der “Revolution Chemnitz” - heute soll das Urteil fallen

Drei bis fünf Jahre Haft - das fordert die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen die Neonazis von “Revolution Chemnitz”.

Drei bis fünf Jahre Haft - das fordert die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen die Neonazis von “Revolution Chemnitz”.

Dresden. Im Prozess gegen die Neonazis der Gruppierung “Revolution Chemnitz” werden am Dienstagnachmittag voraussichtlich die Urteile gefällt. Zunächst beginnt am Vormittag die Verhandlung im Sicherheitssaal des Oberlandesgerichtes Dresden mit den restlichen Schlussvorträgen der Verteidiger. Die Hälfte von ihnen hatte bereits in der Vorwoche plädiert und deutlich mildere Strafen für die Mandanten gefordert als von der Bundesanwaltschaft beantragt. Diese will die Beschuldigten für drei bis fünfeinhalb Jahre hinter Gittern sehen.

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“Revolution Chemnitz”: Gründung und Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

In dem Verfahren müssen sich acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren wegen der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Fünf Beschuldigte sind zudem wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt, einer noch wegen Körperverletzung.

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Die Gruppierung von Neonazis war im September 2018 in einem Chat im Internet entstanden und hatte nach Auffassung der Anklage einen Umsturz in Deutschland geplant. Anlass waren fremdenfeindliche Kundgebungen in Chemnitz, nachdem dort Ende August 2018 ein Deutscher bei einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen ums Leben kam. Die Bundesanwaltschaft attestierte den Beschuldigten eine nationalsozialistische Gesinnung.

RND/dpa

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