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Fall Nawalny: Bundesamt beantwortet russische Rechtshilfeersuchen

Alexej Nawalny (links) und Wladimir Putin.

Berlin.Kurz vor der Rückkehr Alexej Nawalnys nach Russland hat das Bundesamt für Justiz vier russische Rechtshilfeersuchen zum Giftanschlag auf den Kremlgegner beantwortet.

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Unter anderem seien Protokolle einer Vernehmung Nawalnys durch die Berliner Staatsanwaltschaft übermittelt worden, teilte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass die russische Regierung nun umgehend alle nötigen Schritte zur Aufklärung des Verbrechens gegen Herrn Nawalny einleitet. Dieses Verbrechen muss in Russland aufgeklärt werden.“

Kremlgegner Nawalny: „Ich kehre nach Moskau zurück“

Lange war offen, wann der vergiftete Kremlgegner Nawalny in seine Heimat zurückkehrt.

Die Aufklärung erfordere Ermittlungen, die der Schwere dieses Verbrechens angemessen seien, sagte der Sprecher weiter. „Alle für strafrechtliche Ermittlungen erforderlichen Informationen wie Blut- und Gewebeproben und Kleidungsstücke liegen in Russland vor.“

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Die im August und September gestellten Rechtshilfeersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft seien so weit beantwortet worden, „wie dies nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen und dem deutschen Recht zulässig und aktuell möglich war“.

Keine medizinischen Befunde übermittelt

Nawalny sei durch die Berliner Staatsanwaltschaft als Opfer-Zeuge vernommen worden. „Dabei hat er umfangreich auf von der russischen Generalstaatsanwaltschaft übermittelte Fragen geantwortet. Die Vernehmungsprotokolle wurden der russischen Seite zur Verfügung gestellt.“

Die Ärztinnen und Ärzte, die Nawalny an der Berliner Charité behandelt haben, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und wurden daher nicht als Zeugen vernommen. Es wurden nach dpa-Informationen auch keine medizinischen Befunde übermittelt. Die personenbezogenen Daten zur Gesundheit des Opfers einer Straftat sind nach deutschem Recht besonders geschützt. Nawalny soll einer Herausgabe nicht zugestimmt haben.

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Der prominente Oppositionspolitiker war am 20. August in Russland Opfer eines Anschlags mit dem Nervengift Nowitschok geworden und wurde anschließend an der Charité behandelt. Am Sonntag will der 44-Jährige nach Russland zurückkehren.

Er macht ein unter dem Befehl des russischen Präsidenten Wladimir Putin stehendes „Killerkommando“ des Inlandsgeheimdienstes FSB für das Attentat in der sibirischen Stadt Tomsk verantwortlich. Putin und der FSB weisen die Vorwürfe zurück.

RND/dpa



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