Buschmann will Eheleuten Doppelnamen ohne Bindestrich ermöglichen
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Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht hervor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt hat.
© Quelle: IMAGO/photothek
Berlin. Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht hervor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt hat. Tritt die Reform in der von seinem Ministerium vorgesehenen Fassung in Kraft, bliebe es den Eheleuten ab 2025 überlassen, ob sie ihre Namen mit oder ohne Bindestrich hintereinandersetzen wollen.
Herr Schmitz und Frau Koppe könnten nach der Eheschließung dann beispielsweise beide Schmitz-Koppe, Schmitz Koppe, Koppe Schmitz oder Koppe-Schmitz heißen. Die Möglichkeit, dass beide nur Koppe oder nur Schmitz heißen, bleibt ebenso weiter bestehen wie die Variante, dass jeder seinen Nachnamen behält und kein gemeinsamer Familienname festgelegt wird. Entscheidet sich ein Paar für einen Doppelnamen als Ehenamen, führen diesen auch die gemeinsamen Kinder.
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In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird außerdem festgelegt, dass eine Aneinanderreihung beliebig vieler Namen nicht möglich sein wird. Wenn Manfred Schmitz Koppe eine Marina Müller-Lüdenscheid heiratet, sollen sie zwar aus je einem Bestandteil des Namens einen neuen Doppelnamen bilden können, also zum Beispiel Schmitz-Lüdenscheid oder Müller Koppe. Mehr als zwei Namensbestandteile dürfen es aber nicht sein.
Die Idee, zwei Namen miteinander zu verschmelzen, also beispielsweise aus Koppe und Lüdenscheid den Namen Koppscheid zu machen, greift das Bundesjustizministerium in seinem Entwurf nicht auf. Dieser Vorschlag war aus den Reihen der Grünen gekommen.
Mehr Freiheiten für Scheidungskinder
Erwachsenen, die sich adoptieren lassen, räumt der Entwurf die Möglichkeit ein, ihren Nachnamen zu behalten, entweder ausschließlich oder zusätzlich zum Nachnamen der Person, die sie adoptiert.
Im Fall der Scheidung der Eltern soll es, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, der seinen Geburtsnamen wieder annimmt, diesen auch zum Familiennamen des Kindes machen. Dafür ist zwar die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, wenn das Kind bisher dessen Namen führt oder wenn beiden die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils jedoch ersetzen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, muss es außerdem selbst zustimmen.
Der Entwurf sieht eine Übergangsregelung vor. Ehegatten, die am 1. Januar 2025 bereits einen Ehenamen führen, können diesen bis einschließlich 31. Dezember 2026 durch Wahl eines aus ihrer beider Namen gebildeten Doppelnamens neu bestimmen. Paare, die bislang keinen gemeinsamen Namen führen - etwa weil ihnen die bislang dafür geltenden Regeln zu restriktiv waren - haben nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle ohnehin jederzeit die Möglichkeit, dies nachträglich zu tun.
„Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet“
Auch für die Neubestimmung des Nachnamens eines Kindes gilt die Übergangsfrist. Im Entwurf heißt es: „Der Geburtsname minderjähriger Kinder von Eltern ohne Ehenamen kann bis einschließlich 31. Dezember 2026 durch Wahl eines aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens neu bestimmt werden.“ Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist seine Einwilligung Voraussetzung für die Neubestimmung des Geburtsnamens.
„Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Wir modernisieren es endlich!“, schrieb Buschmann am Freitag bei Twitter.
RND/dpa