Nach Skandalurteil: Renate Künast erzielt juristischen Teilerfolg

Renate Künast, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen,

Renate Künast, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen,

Berlin. Das Urteil des Berliner Landgerichts sorgte im September 2019 für einen Skandal. Das Gericht hatte entschieden, dass Beleidigungen wie der Begriff „Drecksfotze“ „sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ bewegten. Künast war in Facebook-Kommentaren auch als „Schlampe“, „Sondermüll“ und „Drecksau“ beschimpft worden. Die Grünen-Politikerin hatte beantragt, dass das Netzwerk die Daten von Nutzern herausgeben muss, die diese beleidigenden Kommentare verfasst hatten. Das Gericht lehnte das jedoch ab.

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Nun hat die 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts diese Entscheidung teilweise revidiert. Künasts Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten ist damit zumindest in sechs von insgesamt 22 Fällen erfolgreich, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Demnach hatte die Politikerin den Ausgangspost im Beschwerdeverfahren erstmals vollständig vorgelegt. Im Zuge dessen habe die Kammer ihr in sechs Fällen recht gegeben.

Künast begrüßte die Gerichtsentscheidung am Dienstag. „Na endlich sind sie mal dazu gekommen, eine Entscheidung zu treffen“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Man habe ja schon den Eindruck gewinnen können, dass das Gericht „Rechtsverweigerung“ betreibe. Künast fügte allerdings hinzu, es sei „komisch“, dass das Gericht manche Begriffe für nicht zulässig halte und andere für zulässig. „Drecksau ist Drecksau; da kann man nicht anfangen, mit Sachzusammenhängen zu argumentieren“, sagte sie.

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Nicht alle Beschimpfungen strafbar

Die Kommentare waren in Reaktion auf einen Facebook-Post des Rechtsextremisten Sven Liebich entstanden, der ein Falschzitat Künasts zum Thema Pädophilie verbreitet hatte. Dabei ging es um eine Äußerung der Politikerin aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus. Laut der Mitteilung des Landgerichts sei für die Verfasser der Kommentare erkennbar gewesen, dass es sich „teilweise um ein Falschzitat“ handelte. Erst vor diesem Hintergrund hätten die Kommentare von sechs Nutzern nach Auffassung der Richter „jeweils einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung gemäß Paragraf 185 des Strafgesetzbuches“ enthalten. Facebook dürfe deshalb die Daten dieser sechs Kommentatoren herausgeben, damit Künast juristisch gegen sie vorgehen kann. Genau das will Künast jetzt tun. Grundsätzlich zeigte sich die Grünen-Politikerin „froh, dass damit ein Signal gesetzt wird, weil viele Menschen von solchen Formulierungen betroffen sind. Das schafft ein klein bisschen mehr Rechtsklarheit.“

Bei den weiteren 16 Kommentaren blieb das Landgericht jedoch bei seiner Haltung: Diese verwirklichten „keinen der in Paragraf 1 Abs. 3 Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aufgeführten Straftatbestände“. Es handele sich dabei „um Äußerungen, die das Verhalten der Antragstellerin oder den Aussagegehalt des von ihr im Jahre 1986 getätigten Einwurfs im Berliner Abgeordnetenhaus kritisierten und sich nicht in der persönlichen Herabsetzung der Antragstellerin erschöpften“, so das Gericht. Deshalb stellen die Kommentare nach Auffassung der Zivilkammer keine Straftat der Beleidigung dar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/mdc/fh/epd

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