Nach Karlsruhe-Urteil: Kanzleramt drückt beim BND-Gesetz aufs Tempo

Der Schriftzug Bundesnachrichtendienstan der neuen Zentrale des BND in Berlin.

Der Schriftzug Bundesnachrichtendienstan der neuen Zentrale des BND in Berlin.

Berlin. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) will das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes nutzen, um in einem neuen BND-Gesetz einen umfassenden Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.

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„Wir werden die gesetzlichen Regelungen der mit dem Urteil erstmals festgestellten Auslandsgeltung der Grundrechte anpassen und einen umfassenden Grundrechtsschutz sicherstellen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Bundesregierung werde das umfangreiche Urteil jetzt umgehend und sorgfältig auswerten und dann „in einem sehr transparenten Verfahren Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen machen“.

Nach RND-Informationen soll ein erstes Papier des Kanzleramtes mit Eckpunkten eines neuen BND-Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die Anfang Juli beginnt, fertig sein. Der Gesetzentwurf selbst soll am Ende der Sommerpause das Kabinett passieren und dann rasch in den Bundestag eingebracht werden, um eine Verabschiedung noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

Mehr Kontrolle gefordert

Die Karlsruher Richter hätten „festgestellt, dass die strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung im Grundsatz mit den Grundrechten des Grundgesetzes vereinbar“ sei, betonte Braun. So gesehen, sei es „erfreulich, dass die große Bedeutung der Arbeit des BND vom Gericht nochmals unterstrichen“ worden sei.

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Das Gericht spreche ausdrücklich davon, dass die Auslandsaufklärung mittelbar der Bewahrung demokratischer Selbstbestimmung und dem Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung – und damit dem Schutz von Verfassungsgütern von hohem Rang - diene, so der CDU-Politiker. Ziel werde es nun sein, „ausgewogene Regelungen zu finden, die dem Grundrechtsschutz umfassend Rechnung tragen und dem BND effektives Arbeiten ermöglichen“.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Armin Schuster (CDU), sagte dem RND: „Das Urteil ist juristisch nicht so anspruchsvoll umzusetzen, weil die Richter sehr konkret wurden in dem, was sie von uns erwarten.“ Jetzt gelte es, „dafür zu sorgen, dass der BND in seiner Leistung so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Das wird schwierig.“

Anlasslose Massenüberwachung

Klar sei, dass die Große Koalition mit dem neuen BND-Gesetz „deutlich vor der Sommerpause 2021 fertig werden“ müsse. „Die Kontrolle wird sich erheblich verstärken und verändern“, kündigte Schuster an. Das PKGr werde „noch mehr Fäden in der Hand haben“. Hinzu komme laut Urteil ein neuer Gerichtshof mit nicht weniger als 30 Mitgliedern.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass sich der BND auch im Ausland an Grundrechte halten muss. Für die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern sind nun striktere Regeln und mehr Kontrolle nötig. Bis Ende 2021 kann der Auslandsgeheimdienst aber noch arbeiten wie bisher.

Bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland durchforstet der BND ohne Verdacht große Datenströme. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.

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